Das ultraleichte, kompakte und strapazierfähige ANGE FINESSE-Expressset ist zum Bergsteigen und für Situationen, in denen jedes Gramm zählt, bestimmt. Die ANGE-Karabiner mit der MonoFil Keylock Technologie von Petzl und einem H-Profil sind sehr leicht und bieten ein optimales Verhältnis Gewichtseinsparung/Bruchlast. Die strapazierfähige, ergonomische FINESSE-Schlinge gewährleistet ein gutes Handling. Der STRING-Schlingenschutz hält den Karabiner in der richtigen Position und erleichtert das Einhängen.
Details:
- Bruchlast ANGE L: - längs: 22 kN - quer: 7 kN - Schnapper offen: 10 kN
- Öffnung ANGE L: 26 mm
- Länge Schlinge: 17 cm
- Material: Karabiner aus Aluminium, Schlinge aus HDPE mit Nähten aus Polyamid, STRING-Element aus Kautschuk
- Normen Karabiner: CE, EN 12275 Typ B, UIAA
- Normen Schlinge: CE, EN 566, UIAA Mehr anzeigen
Details:
- Bruchlast ANGE L: - längs: 22 kN - quer: 7 kN - Schnapper offen: 10 kN
- Öffnung ANGE L: 26 mm
- Länge Schlinge: 17 cm
- Material: Karabiner aus Aluminium, Schlinge aus HDPE mit Nähten aus Polyamid, STRING-Element aus Kautschuk
- Normen Karabiner: CE, EN 12275 Typ B, UIAA
- Normen Schlinge: CE, EN 566, UIAA Mehr anzeigen
Primärmaterial:
Aluminium
Sekundärmaterial: HDPE
Kara-Typ: D
Kara-Verschluss: ohne Verriegelung
Kara-Bruchlast längs: 22
Kara-Bruchlast quer: 7
Kara-Bruchlast offen: 10
Schnapperöffnung: 26
CE Normen: Karabiner EN 12275 • Schlinge EN 566
Zusatz-Norm: UIAA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Zusatzinformation: 2 Karabiner verbunden mt 17 cm langer Schlinge
Gewicht: 0.08 kg
Sekundärmaterial: HDPE
Kara-Typ: D
Kara-Verschluss: ohne Verriegelung
Kara-Bruchlast längs: 22
Kara-Bruchlast quer: 7
Kara-Bruchlast offen: 10
Schnapperöffnung: 26
CE Normen: Karabiner EN 12275 • Schlinge EN 566
Zusatz-Norm: UIAA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Zusatzinformation: 2 Karabiner verbunden mt 17 cm langer Schlinge
EAN: 3342540825529
Hersteller-Artikelnummer (MPN): M057CA00
Petzl Distribution
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.