Welche
Änderungen bringt die neue PSA Richtlinie 2016/425?
Seit April 2018 gilt die neue PSA-Verordnung 2016/425 und
löst damit die Richtlinie über persönliche Schutzausrüstung (PSA) 89/686/EWG
nach fast 30 Jahren ab.
Wir möchten Euch hier kurz zusammenfassen, was sich durch
die neue Richtlinie alles ändert.
Die Risikokategorie III wird erweitert, ab sofort zählen dazu nun auch: Gehörschutz, Rettungswesten und Schutz vor Kettensägenschnitten dazu. Aus diesem Grund müssen auch die Arbeitsschutzunterweisungen entsprechend geändert und angepasst werden. Die Kategorie III beinhaltet nun 5 neue Kategorien:
- Schädlicher Lärm- Ertrinken
- Hochdruckstrahl
- Schnittverletzungen durch Kettensägen
- Verletzung durch Projektile oder Messerstiche
Es gibt auch Neuerungen bei der technischen Dokumentation,
z.B. gibt es ab sofort neue Kennzeichnungspflichten von PSA und ein erweiterter
Informationsumfang in der Gebrauchsanleitung. Die "Anleitungen und
Informationen des Herstellers" (Gebrauchsanleitungen) müssen folgende
zusätzliche Informationen enthalten: Name und Anschrift des Herstellers, Monat
und Jahr der Herstellung oder die Verfallszeit der PSA.
Zum Thema Verfallszeit ist es noch wichtig für Euch zu
wissen, dass Ihr bereits gekaufte Produkte bis zum Ende der jeweiligen
Lebensdauer weiterverwenden könnt. Außerdem wurde die Gültigkeit der
Baumusterprüfbescheinigung auf 5 Jahre begrenzt.
Eine FAQ-Liste der DGUV zur neuen Richtlinie findet Ihr hier,
und die komplette PSA Richtlinie steht auch zum Download
bereit.
Bei weiteren Fragen könnt Ihr Euch jederzeit gerne an uns wenden, wir stehen Euch mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Hotline +49 (0) 8024 / 4766350 oder Email info@blacksafe.de