Das SIR von SINGING ROCK ist ein robustes Mehrzweckgerät für den industriellen Seilzugang, welches als Abseilgerät und Abseilvorrichtung durch halbautomatische Sicherung oder aber auch als Positioniervorrichtung verwendet werden kann.
Folgende Merkmale zeichnen das SIR aus:
- Seine Funktionalität reicht vom Seilabseil- und Abseilgerät über halbautomatische Sicherungs- und Absturzsicherungsgeräte bis hin zu Arbeitspositionierungsgeräten für Dächer und Kanten
- ungehinderte Bewegung der Nocke
- Durch Ziehen am Arbeitsende des Seils greift der Nocken ein und klemmt das Seil
- Durch Ziehen des Hebels gibt der Nocken das Seil allmählich frei
- Wenn der Hebel in seine Endposition gezogen wird, wird die Doppelstoppfunktion ausgelöst, die das Seil wieder blockiert
- federbelasteter Stift zum behinderten Schwingen des Nockens
- Einfache und intuitive Installation des Geräts am Seil (siehe Piktogramme und Gebrauchsanweisung)
- Keine versteckten Mechanismen für eine einfache Inspektion
- Metallhebel unter allen für 225 kg geprüften Industriebedingungen nach EN 12841 (Seilzugang)
Details:
- geeignete Seildurchmesser: 10,0 - 12,0 mm
- max. Nutzlast: 225 kg
EN 12841-C : max. Belastung 225 kg , mit statischem Seil10-12 mm
EN 341-A : Tragfähigkeit 30-180 kg (max. Abseilstrecke 190 m), mit Singing Rock 11 mmStatikseil STATIC R44 11.0
EN 795-B : für eine Person, ausschließlich mit Verbindungsmittel WP
ANSI/ASSE Z359.4-2013: Verwendung durch eine Person (59–141 kg, 130–310 lb) mit statischem Seil 11 mm Mehr anzeigen
Folgende Merkmale zeichnen das SIR aus:
- Seine Funktionalität reicht vom Seilabseil- und Abseilgerät über halbautomatische Sicherungs- und Absturzsicherungsgeräte bis hin zu Arbeitspositionierungsgeräten für Dächer und Kanten
- ungehinderte Bewegung der Nocke
- Durch Ziehen am Arbeitsende des Seils greift der Nocken ein und klemmt das Seil
- Durch Ziehen des Hebels gibt der Nocken das Seil allmählich frei
- Wenn der Hebel in seine Endposition gezogen wird, wird die Doppelstoppfunktion ausgelöst, die das Seil wieder blockiert
- federbelasteter Stift zum behinderten Schwingen des Nockens
- Einfache und intuitive Installation des Geräts am Seil (siehe Piktogramme und Gebrauchsanweisung)
- Keine versteckten Mechanismen für eine einfache Inspektion
- Metallhebel unter allen für 225 kg geprüften Industriebedingungen nach EN 12841 (Seilzugang)
Details:
- geeignete Seildurchmesser: 10,0 - 12,0 mm
- max. Nutzlast: 225 kg
EN 12841-C : max. Belastung 225 kg , mit statischem Seil10-12 mm
EN 341-A : Tragfähigkeit 30-180 kg (max. Abseilstrecke 190 m), mit Singing Rock 11 mmStatikseil STATIC R44 11.0
EN 795-B : für eine Person, ausschließlich mit Verbindungsmittel WP
ANSI/ASSE Z359.4-2013: Verwendung durch eine Person (59–141 kg, 130–310 lb) mit statischem Seil 11 mm Mehr anzeigen
Durchmesser (von bis ca. mm):
10-12
Primärmaterial: Edelstahl
Sekundärmaterial: Aluminium
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 225
CE Normen: EN 12841-C • EN 341-A • EN 795-B
Zusatz-Norm: ANSI
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Singing Rock
Gewicht: 0.37 kg
Primärmaterial: Edelstahl
Sekundärmaterial: Aluminium
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 225
CE Normen: EN 12841-C • EN 341-A • EN 795-B
Zusatz-Norm: ANSI
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Singing Rock
EAN: 8595033344587
Hersteller-Artikelnummer (MPN): K032SIR00
SINGING ROCK s.r.o.
Poniklá
51242 Poniklá
Tschechien
E-Mail: info@singingrock.cz
Poniklá
51242 Poniklá
Tschechien
E-Mail: info@singingrock.cz
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.