Das SKYLOTEC LORY ist ein halbautomatisches Sicherungsgerät mit Blockiermechanismus und Panikfunktion. Es eignet sich unter anderem zum Sichern und Ablassen beim Sportklettern und kann – abhängig von der jeweiligen Norm, Seilkombination und Anwendung – auch in professionellen Seil- und Rettungssystemen eingesetzt werden.
Der große Ablasshebel ermöglicht eine kontrollierte Seilausgabe. Eine integrierte Panikfunktion unterstützt zusätzlich beim Ablassen, wenn der Hebel in einer Stresssituation zu weit betätigt wird.
Das LORY unterstützt die sichernde Person durch einen automatischen Blockiermechanismus.
Bei korrekter Anwendung greift dieser Mechanismus bei entsprechender Belastung des Seils. SKYLOTEC konstruiert den Mechanismus so, dass er nicht allein durch einen Greifreflex außer Kraft gesetzt werden kann.
Das LORY bleibt dennoch ein Sicherungsgerät, dessen korrekte Bedienung und passende Seilführung vorausgesetzt werden. Die Bremshand und die vom Hersteller vorgegebene Sicherungstechnik können durch die Blockierfunktion nicht ersetzt werden.
Zum kontrollierten Ablassen verfügt das LORY über einen großen Bedienhebel mit Panikfunktion.
Wird der Hebel zu weit betätigt, greift die Sicherheitsfunktion ein und unterstützt dabei, eine unkontrollierte Abseil- beziehungsweise Ablassbewegung zu vermeiden.
Gerade beim kontrollierten Ablassen ergänzt diese Funktion den automatischen Blockiermechanismus des Geräts.
Das LORY ist nach mehreren Normen zertifiziert und kann entsprechend der jeweils vorgesehenen Konfiguration für unterschiedliche Anwendungen eingesetzt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
• Sichern und Ablassen beim Sportklettern
• Abseilanwendungen
• Seilzugangstechnik
• geeignete Rettungsanwendungen
Welche Anwendung zulässig ist, hängt immer von der verwendeten Seilart, dem Seildurchmesser, der Belastung und der jeweiligen Systemkonfiguration ab.
Für den Einsatz beim Sportklettern nennt SKYLOTEC einen Seildurchmesser von 8,9 bis 11 mm.
Da sich die zulässigen Seildurchmesser je nach Norm und Anwendung unterscheiden können, müssen für professionelle Abseil-, Zugangs- oder Rettungsanwendungen die Angaben der aktuellen Gebrauchsanleitung und die Freigabe der verwendeten Seilkombination berücksichtigt werden.
| Merkmal | Angabe |
| Hersteller | SKYLOTEC |
| Modell | LORY |
| Artikelnummer | A-040 |
| Produkttyp | Halbautomatisches Sicherungs- und Abseilgerät |
| Blockiermechanismus | automatisch unterstützt |
| Panikfunktion | Ja |
| Rettungsfunktion | Ja |
| Seildurchmesser Sportklettern | 8,9–11 mm |
| Material | Aluminium / Edelstahl |
| Gewicht | ca. 410 g |
| Farbe | Orange / Schwarz |
| Normen | EN 15151-1, EN 12841 Typ C, EN 341:2011/2A |
Die Panikfunktion greift ein, wenn der Ablasshebel zu weit betätigt wird. Dadurch unterstützt das Gerät die kontrollierte Handhabung beim Ablassen einer Person.
Die Funktion ist als zusätzliche Sicherheitsunterstützung zu verstehen und ersetzt weder die korrekte Sicherungstechnik noch die Beachtung der Gebrauchsanleitung.
Bei diesem Produkt handelt es sich um das SKYLOTEC LORY A-040. Das separat erhältliche LORY PRO ist eine andere Gerätevariante mit teilweise abweichenden Einsatzbereichen, technischen Eigenschaften und Zertifizierungen.
Die Angaben des LORY PRO dürfen daher nicht automatisch auf das LORY A-040 übertragen werden.
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Edelstahl
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 225
CE Normen: EN 12841 • EN 15151 • EN 341
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Skylotec
Made in: EUROPE
EAN: 4030281280156
Hersteller-Artikelnummer (MPN): A-040
Im Mühlengrund 6-8
56566 Neuwied
Deutschland
E-Mail: info@skylotec.de
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6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
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10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.

