Sicherungsgerät mit Bremskraftunterstützung für Einfachseile aller Durchmesser (8,5 bis 11 mm), bestimmt für erfahrene Sicherer
Sicherungsgerät mit Bremskraftunterstützung, kompatibel mit Einfachseilen aller Durchmesser zum Sichern in der Halle und am Fels:
- Handgriffe wie bei allen Sicherungsgeräten: Das Seil wird in das Gerät geführt und eine Hand befindet sich immer am Bremsseil.
- Sicherungskomfort durch Bremskraftunterstützung: Bei einem Sturz des Kletterers dreht sich das Gerät auf dem Karabiner, das Seil spannt sich und der Klemmmechanismus greift in das Seil, um es zu bremsen. Die Hand unterstützt den Klemmmechanismus, indem sie das Bremsseil festhält. Sie müssen daher das Bremsseil immer in der Hand halten.
- Kompatibel mit allen dynamischen Einfachseilen von 8,5 bis 11 mm und optimiert für Durchmesser von 8,9 bis 10,5 mm.
- Die Installation am Seil ist auf dem Sicherungsgerät dargestellt (an der Innen- und Außenseite).
Außergewöhnlicher Komfort beim Ablassen:
- komfortables Handling und einfaches Lösen des Seils mithilfe des ergonomisch geformten Hebels
- gleichmäßiges, komfortables Ablassen durch die progressive Regulierung des Seildurchlaufs.
Für erfahrene Sicherer bestimmt:
- einfaches Handling, ermöglicht das Sichern im Vorstieg und im Toprope
- optimales Verhältnis zwischen Gewichtseinsparung (175 g), kompaktem Design und robuster Bauweise.
Zertifizierung(en): CE EN 15151-1, UIAA
Sicherungsgerät mit Bremskraftunterstützung, kompatibel mit Einfachseilen aller Durchmesser zum Sichern in der Halle und am Fels:
- Handgriffe wie bei allen Sicherungsgeräten: Das Seil wird in das Gerät geführt und eine Hand befindet sich immer am Bremsseil.
- Sicherungskomfort durch Bremskraftunterstützung: Bei einem Sturz des Kletterers dreht sich das Gerät auf dem Karabiner, das Seil spannt sich und der Klemmmechanismus greift in das Seil, um es zu bremsen. Die Hand unterstützt den Klemmmechanismus, indem sie das Bremsseil festhält. Sie müssen daher das Bremsseil immer in der Hand halten.
- Kompatibel mit allen dynamischen Einfachseilen von 8,5 bis 11 mm und optimiert für Durchmesser von 8,9 bis 10,5 mm.
- Die Installation am Seil ist auf dem Sicherungsgerät dargestellt (an der Innen- und Außenseite).
Außergewöhnlicher Komfort beim Ablassen:
- komfortables Handling und einfaches Lösen des Seils mithilfe des ergonomisch geformten Hebels
- gleichmäßiges, komfortables Ablassen durch die progressive Regulierung des Seildurchlaufs.
Für erfahrene Sicherer bestimmt:
- einfaches Handling, ermöglicht das Sichern im Vorstieg und im Toprope
- optimales Verhältnis zwischen Gewichtseinsparung (175 g), kompaktem Design und robuster Bauweise.
Zertifizierung(en): CE EN 15151-1, UIAA
GRIGRI - Sicherungsgerät mit Bremskraftunterstützung from Petzl-sport on Vimeo.
Das für erfahrene Sicherer bestimmte GRIGRI-Sicherungsgerät mit Bremskraftunterstützung ist darauf ausgelegt, die Sicherungsmanöver in der Halle und am Fels zu erleichtern. Das zugleich kompakte und leichte Gerät ist für die Verwendung an Einfachseilen mit einem Durchmesser von 8,5 bis 11 mm bestimmt. Die Bremsunterstützung steigert den Sicherungskomfort beim Auschecken einer Route und beim Auffangen eines Sturzes. Durch die Hebelübersetzung lässt sich die Bremswirkung beim Ablassen außergewöhnlich gut dosieren.
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Durchmesser (von bis ca. mm):
8,5 - 11
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Edelstahl, Neylon
CE Normen: EN 15151
Zusatz-Norm: UIAA • UKCA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Petzl
Gewicht: 0.17 kg
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Edelstahl, Neylon
CE Normen: EN 15151
Zusatz-Norm: UIAA • UKCA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Petzl
Hersteller-Artikelnummer (MPN): D014BA
Petzl Distribution
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.