Der BLACKSAFE Highfly ist ein kompakter Wurfbeutel zum Positionieren von Wurfleinen, beispielsweise für den anschließenden Seileinbau in der Baumpflege. Über die integrierte Schlaufe lässt sich eine geeignete Wurfleine einfach am Wurfbeutel befestigen.
Der Highfly ist in vier unterschiedlichen Gewichtsklassen von 250 bis 400 g erhältlich. Jede Gewichtsklasse besitzt eine eigene Farbe, sodass sich die verschiedenen Varianten schnell unterscheiden lassen.
| Gewicht | Farbe |
| 250 g | Hellgrün |
| 300 g | Gelb |
| 350 g | Blau |
| 400 g | Orange |
Durch die unterschiedlichen Gewichte kann der Wurfbeutel passend zur jeweiligen Anwendung und persönlichen Wurftechnik ausgewählt werden.
An der Schlaufe des Highfly wird eine Wurfleine befestigt. Anschließend kann der Wurfbeutel von Hand oder mit einer geeigneten Wurfbeutelschleuder in die gewünschte Position gebracht werden – beispielsweise über einen geeigneten Ast oder eine andere hoch gelegene Struktur.
Liegt die Wurfleine anschließend an der gewünschten Position, kann sie zum weiteren Seileinbau bzw. Nachziehen einer stärkeren Leine verwendet werden.
| Merkmal | Angabe |
| Hersteller | BLACKSAFE |
| Modell | Highfly |
| Produkttyp | Wurfbeutel / Throwing Bag |
| Gewichtsklassen | 250 / 300 / 350 / 400 g |
| Befestigung für Wurfleine | Schlaufe |
| Farbcodierung | je nach Gewicht |
Der Highfly ist mit 250, 300, 350 oder 400 g erhältlich. Welche Variante geeignet ist, hängt unter anderem von Wurftechnik, eingesetzter Wurfleine, gewünschter Wurfweite und den Bedingungen vor Ort ab. Durch die Farbcodierung lassen sich die verschiedenen Gewichte auch in der Ausrüstung schnell auseinanderhalten.
Einsatzbereich: Arboristik • Höhenarbeit • Rettung
Allg. Größe: 250 • 300 • 350 • 400
Primärmaterial: Polyester
Sekundärmaterial: Polyamid
Marke: Blacksafe
Made in: EUROPE
EAN: 4250543900824
Hersteller-Artikelnummer (MPN): BTB-300
Raiffeisenstraße 4b
83607 Holzkirchen
Deutschland
E-Mail: info@blacksafe.de
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.

