Das PETZL DJINN AXESS ist ein robustes Expressset für regelmäßiges Felsklettern. Die DJINN-Karabiner besitzen breite Kontaktflächen an Seil und Sicherungspunkt, die ein gutes Durchlaufen des Seils unterstützen und die Verschleißfestigkeit der Karabiner erhöhen.
Die großzügig dimensionierten Karabiner lassen sich komfortabel handhaben, während der gebogene Schnapper auf der Seilseite das Clippen erleichtert. Das Keylock-System reduziert ein störendes Verhaken beim Ein- und Aushängen.
Die DJINN-Karabiner sind auf eine Kombination aus guter Handhabung und hoher Strapazierfähigkeit ausgelegt.
Breite Kontaktflächen an Seil und Fixpunkt verteilen die Beanspruchung über eine größere Fläche. Gleichzeitig erleichtern die großen Karabiner das Handling – auch für größere Hände oder beim Klettern mit Handschuhen.
Die Bruchlasten betragen:
• 23 kN längs
• 8 kN quer
• 9 kN bei geöffnetem Schnapper
Das Expressset kombiniert zwei unterschiedlich ausgeführte DJINN-Karabiner.
Der Karabiner auf der Fixpunktseite besitzt einen geraden Schnapper mit Griffbereichen für guten Halt beim Ein- und Aushängen. Seine Schnapperöffnung beträgt 24 mm.
Auf der Seilseite befindet sich ein gebogener Schnapper, dessen Form das Clippen des Seils erleichtert. Hier beträgt die Schnapperöffnung 27 mm.
Beide Karabiner verfügen über das Keylock-System, das ein störendes Verhaken an Materialschlaufen, Fixpunkten oder Seil reduziert.
Der flache Rücken der DJINN-Karabiner unterstützt eine stabile Position in der Hand und erleichtert unterschiedliche Cliptechniken.
Durch die Kombination aus großzügiger Karabinerform, breiter Schnapperöffnung und gut zugänglichen Schnappern eignet sich das DJINN AXESS besonders für regelmäßiges Sportklettern am Fels.
Die AXESS-Bandschlinge besteht aus Polyester und besitzt eine Bruchlast von 22 kN.
Auf der Seilseite ist ein STRING-Schlingenschutz angebracht. Er hält den Karabiner beim Clippen in der vorgesehenen Position und schützt einen Teil der Schlinge vor Abrieb.
Das DJINN AXESS ist in drei Längen erhältlich:
• 12 cm
• 17 cm
• 25 cm
Die unterschiedlichen Längen ermöglichen eine Anpassung an Route und Sicherungssituation. Längere Expresssets können beispielsweise helfen, den Seilverlauf bei ungünstig angeordneten Sicherungspunkten besser zu führen.
| Länge | Farbe | Gewicht | PETZL Referenz |
| 12 cm | Türkis | 107 g | M060LC01 |
| 12 cm | Violett | 107 g | M060LC02 |
| 17 cm | Türkis | 113 g | M060LC03 |
| 25 cm | Türkis | 123 g | M060LC04 |
| Merkmal | Angabe |
| Hersteller | PETZL |
| Modell | DJINN AXESS |
| Produkttyp | Expressset |
| Einsatzbereich | Felsklettern |
| Schlingenlängen | 12 / 17 / 25 cm |
| Gewicht | 107–123 g, längenabhängig |
| Karabinermaterial | Aluminium |
| Schlingenmaterial | Polyester |
| STRING-Material | TPE |
| Bruchlast Karabiner längs | 23 kN |
| Bruchlast Karabiner quer | 8 kN |
| Bruchlast Schnapper offen | 9 kN |
| Schnapperöffnung gerade | 24 mm |
| Schnapperöffnung gebogen | 27 mm |
| Bruchlast AXESS-Schlinge | 22 kN |
| Verschlusssystem | Keylock |
| Schlingenschutz | STRING |
| Norm Karabiner | EN 12275 Typ B |
| Norm Schlinge | EN 566 |
| Weitere Kennzeichnung | UIAA |
Das PETZL DJINN AXESS richtet sich an Kletterer, die ein robustes und gut handhabbares Expressset für regelmäßige Einsätze am Fels suchen.
Breite Kontaktflächen, großzügige Karabiner, Keylock-System und der gebogene Schnapper auf der Seilseite sorgen für unkompliziertes Handling. Mit 12, 17 und 25 cm stehen drei Schlingenlängen für unterschiedliche Anforderungen beim Felsklettern zur Verfügung.
Sekundärmaterial: Polyester
Kara-Typ: D
Kara-Verschluss: ohne Verriegelung
Kara System: Keylock
Kara-Bruchlast längs: 22
Kara-Bruchlast quer: 8
Kara-Bruchlast offen: 9
Schnapperöffnung: 24
CE Normen: Karabiner EN 12275 • Schlinge EN 566
Zusatz-Norm: UIAA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Made in: EUROPE
Hersteller-Artikelnummer (MPN): M060LC
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.

