Das Pack mit 10 DJINN STEEL AXESS-Expresssets besteht aus Stahlkarabinern, GO-Schließringen von 8 mm mit dem K-LINK-Zubehör, das den Schließring in der richtigen Position hält, und AXESS-Schlingen. Die Schlingen sind für die intensive Benutzung in der Kletterhalle durchgehend mit einem AXESS STRING-Schutz versehen.
Details:
DJINN STEEL-Karabiner mit gebogenem Schnapper:
- Stahlkarabiner mit hoher Lebensdauer und Aluminiumschnapper, mit dem sich das Clippen anfühlt wie bei einem DJINN-Karabiner.
- Die weite Schnapperöffnung erleichtert das Ein- und Aushängen am Fixpunkt und das Clippen des Seils.
- Die Kontaktfläche mit dem Seil ist breiter ausgeführt, um das Durchlaufen des Seils zu vereinfachen und den Verschleiß des Karabiners zu reduzieren.
- Nase und Keylock-System verhindern, dass sich der Karabiner beim Ein-/Aushängen verhakt.
GO-Schließring von 8 mm:
- verfügt über eine sehr große Öffnung (17 mm),
- aus Stahl gefertigt, um eine hohe Lebensdauer zu gewährleisten,
K-LINK-Zubehör, das die Belastung des Schließrings in der Längsachse gewährleistet und sein Verdrehen verhindert.
Robuste AXESS-Schlinge.
AXESS STRING-Schlingenschutz über die gesamte Länge der Schlinge, um den Karabiner in der richtigen Position zu halten und die Schlinge bei intensiver Benutzung vor Abnutzung zu bewahren.
Zertifizierungen:
Karabiner: CE EN 12275 Typ B, UIAA
Schlinge: CE EN 566, UIAA
Schließring: CE EN 12275 Typ Q, UIAA.
Einzelgewicht: 240 g
Länge des Gurtbands: 12 cm
Bruchlast der Schlinge: 22 kN
Bruchlast längs: 28 kN
Bruchlast quer: 10 kN
Bruchlast Schnapper offen: 10 kN
Öffnung: 27 mm
Kapazität: 24 mm
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Primärmaterial:
Stahl
Sekundärmaterial: Neylon Schlinge
Kara-Verschluss: Keylock
Kara-Bruchlast längs: 28
Kara-Bruchlast quer: 10
Kara-Bruchlast offen: 10
Schnapperöffnung: 27
CE Normen: Karabiner EN 12275 • Schlinge EN 566
Zusatz-Norm: UIAA • UKCA
Marke: Petzl
Zusatzinformation: 2 Karabiner mit 12 cm Schlinge verbunden
Gewicht: 2.4 kg
Sekundärmaterial: Neylon Schlinge
Kara-Verschluss: Keylock
Kara-Bruchlast längs: 28
Kara-Bruchlast quer: 10
Kara-Bruchlast offen: 10
Schnapperöffnung: 27
CE Normen: Karabiner EN 12275 • Schlinge EN 566
Zusatz-Norm: UIAA • UKCA
Marke: Petzl
Zusatzinformation: 2 Karabiner mit 12 cm Schlinge verbunden
EAN: 3342540832909
Hersteller-Artikelnummer (MPN): M060EA00
Petzl Distribution
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.