Highlights
Singing Rock ROPEDANCER II – Ganzkörpergurt für Hochseilgärten und Adventure Parks
Der ROPEDANCER II von Singing Rock ist ein vollständig verstellbarer Ganzkörpergurt für den Einsatz in Hochseilgärten, Seilgärten und Adventure Parks. Durch seinen großen Einstellbereich und die verschiedenen Befestigungspunkte lässt sich der Gurt flexibel an unterschiedliche Anwender und typische Anforderungen im professionellen Betrieb anpassen.
Einfaches Anlegen und schnelle Größenanpassung
Fünf Doppelschnallen und eine SPEED-Schnalle erleichtern das An- und Ablegen sowie die individuelle Einstellung des Gurtes. Der schwarz ausgeführte Hüftgurt unterstützt die Orientierung beim Anlegen. Zusätzlich besitzt das hintere Dreieck je nach Gurtgröße eine unterschiedliche Farbe, wodurch die Größen im laufenden Betrieb schnell unterschieden werden können.
Der ROPEDANCER II ist in drei Größen für Körpergrößen von 125 bis 210 cm erhältlich und für eine maximale Nennlast von 150 kg ausgelegt.
Befestigungspunkte und Ausstattung
Der Gurt verfügt über vordere und hintere Befestigungspunkte. Der farblich hervorgehobene untere textile Befestigungspunkt ist zum Abseilen und Sichern vorgesehen.
Zwei Materialschlaufen mit einer Belastbarkeit von jeweils 15 kg bieten Platz für benötigte Ausrüstung. Für zusätzlichen Komfort kann der ROPEDANCER II mit dem separat erhältlichen HARNESS PADDING ausgestattet werden.
Produkt-Highlights
- Voll verstellbarer Ganzkörpergurt für Hochseilgärten, Seilgärten und Adventure Parks
- Fünf Doppelschnallen und eine SPEED-Schnalle
- Vorderer und hinterer Befestigungspunkt
- Farblich markierter unterer Textilpunkt zum Abseilen und Sichern
- Zwei Materialschlaufen mit jeweils 15 kg Belastbarkeit
- Maximale Nennlast 150 kg
- Farbcodiertes Rückendreieck zur schnellen Größenunterscheidung
- Mit HARNESS PADDING nachrüstbar
Größen
| Größe | Körpergröße | Gewicht | Farbe Rückendreieck |
|---|---|---|---|
| XS | 125–155 cm | 1.150 g | Rot |
| S/M/L | 150–185 cm | 1.175 g | Grau |
| XL/XXL | 180–210 cm | 1.275 g | Gelb |
Technische Daten
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Hersteller | Singing Rock |
| Modell | ROPEDANCER II |
| Herstellerreferenz | W0087 |
| Produkttyp | Voll verstellbarer Ganzkörpergurt |
| Maximale Nennlast | 150 kg |
| Materialschlaufen | 2 |
| Belastbarkeit Materialschlaufen | jeweils 15 kg |
| Schnallen | 5 Doppelschnallen, 1 SPEED-Schnalle |
| Materialien | 55 % Polyester, 25 % Polyamid, 12 % Stahl, 6 % Leichtmetall, 2 % Polyethylen |
| Größen | XS, S/M/L, XL/XXL |
| Normen | EN 361, EN 12277 |
| Zertifizierung | CE 1019, UIAA |
Sekundärmaterial: Polyamid • Stahl
Gurt-Art: Auffanggurt
Verschlussart: Schnellverschluss
Max. Nutzergewicht MRL (kg): 150
max. Lebensdauer (Jahre): 15
max. Nutzungsdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 361 • EN 12277
Zusatz-Norm: UIAA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Singing Rock
Hersteller-Artikelnummer (MPN): W0087
Poniklá
51242 Poniklá
Tschechien
E-Mail: info@singingrock.cz
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5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.

