Highlights
Singing Rock HARNESS PADDING – Schulter- und Beinpolsterung für Auffanggurte
Das HARNESS PADDING von Singing Rock ist eine abnehmbare Schulter- und Beinpolsterung für die Auffanggurte BODY II, BASIC und BASIC LIGHT sowie den ROPEDANCER II. Die weiche, strapazierfähige Polsterung verteilt auftretenden Druck auf eine größere Fläche und erhöht dadurch den Tragekomfort bei längeren Arbeitseinsätzen.
Schulter- und Beinpolster lassen sich bei Bedarf auch unabhängig voneinander verwenden. Die Polsterung ist abnehmbar und waschbar.
Mehr Komfort und praktische Ausstattung
Neben der zusätzlichen Polsterung verfügt das Schulterteil über integrierte Schlaufen zur Parkposition von Verbindungselementen. Diese sind mit maximal 1,5 kg belastbar.
Das HARNESS PADDING ist in zwei Größen erhältlich und deckt Körpergrößen von 150 bis 210 cm ab.
Produkt-Highlights
- Abnehmbare Schulter- und Beinpolsterung
- Kompatibel mit BODY II, BASIC, BASIC LIGHT und ROPEDANCER II
- Verbesserte Druckverteilung für höheren Tragekomfort
- Schulter- und Beinpolster auch separat verwendbar
- Abnehmbar und waschbar
- Integrierte Halterungsschlaufen am Schulterpolster
- Zwei Größen für Körpergrößen von 150–210 cm
- Leichte Konstruktion ab 236 g
Größen
| Größe | Körpergröße | Gewicht |
|---|---|---|
| S/M/L | 150–185 cm | 236 g |
| XL/XXL | 180–210 cm | 290 g |
Technische Daten
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Hersteller | Singing Rock |
| Modell | HARNESS PADDING |
| Herstellerreferenz | W0092BB |
| Produkttyp | Schulter- und Beinpolsterung für Auffanggurte |
| Kompatibilität | BODY II, ROPEDANCER II, BASIC, BASIC LIGHT |
| Größen | S/M/L, XL/XXL |
| Material | 55 % EVA-Schaum, 21 % Polyamid, 15 % Polyester, 9 % synthetischer Gummi |
| Halterungsschlaufen am Schulterpolster | max. 1,5 kg |
| Einsatztemperatur | −30 bis +50 °C |
| Farbe | Schwarz |
Sekundärmaterial: Polyester, Polyamide
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Singing Rock
Hersteller-Artikelnummer (MPN): W0092BB
Poniklá
51242 Poniklá
Tschechien
E-Mail: info@singingrock.cz
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6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.

