Das mitlaufende Auffanggerät GOBLIN von C.A.M.P. WORK eignet sich für den Einsatz auf halbstatischen Seilen von 10 bis 11 mm Durchmesser.
Details:
- Solide Schmiedestruktur aus Aluminiumlegierung, Mechanismus aus Edelstahl.
- Konzipiert für eine unglaublich flüssige Gleitbewegung am Seil sowohl beim Auf- als auch Abstieg.
- Die Leistungen können durch den Einsatz der Vorrichtung Rope Surfer noch stärker verbessert werden.
- Der Seilverschleiß wird beim Gebrauch nahezu beseitigt; dank des niedrigen Fangstoßes sind die Hüllenschäden und die Absturzfolgen für den Benutzer auf ein Mindestmaß reduziert.
- Für die Verlängerung ist eigens ein Verbindungsmittel oder ein Seil (getrennt geliefert) verfügbar und ein Falldämpfer ist nicht nötig.
- Zwei Funktionsweisen: Fallschutz und Seilklemme für den Aufstieg, mit einer einfachen Drucktaste wählbar.
Zertifizierungen
- EN 12841A/B für den Gebrauch bei seilunterstützten Zugängen als Auffanggerät für das Sicherheitsseil oder als Aufstiegsgerät am Arbeitsseil, für Personen bis zu 120 kg; anwendbar bei Rettungseinsätzen bis zu 200 kg;
- EN 353-2 für den Gebrauch als Auffanggerät in Kombination mit den geeigneten zertifizierten Seilen, für Anwender bis 120 kg:
- ANSI Z359.1 für den Gebrauch als Auffanggerät mit dem Seil mit Öse Lithium 11 mm, für Anwender bis 136 kg / 300 lbs.
UPDATE 2023:
- Zertifizierung nach EN 353-2 erhöht auf max. 150 kg (für Verbindung mit Karabiner);
- PPE-R / 11.075-Zertifizierung für horizontalen / geneigten Einsatz an Kanten in Kombination mit den Seilen Iridium 10,5 mm (110 kg max) und Iridium 11 mm (120 kg max);
- Möglichkeit der Verwendung mit ovalen Karabinern auch aus Aluminiumlegierung sowie aus Stahl.
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Durchmesser (von bis ca. mm):
10-11
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Edelstahl
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 200
Bruchlast (kN): 15
CE Normen: EN 353-2 • EN 12841
Zusatz-Norm: ANSI
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: C.A.M.P. Work
Gewicht: 0.28 kg
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Edelstahl
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 200
Bruchlast (kN): 15
CE Normen: EN 353-2 • EN 12841
Zusatz-Norm: ANSI
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: C.A.M.P. Work
EAN: 8005436001180
Hersteller-Artikelnummer (MPN): 0999
C.A.M.P. SpA
Via Roma, 23
23834 Premana (LC)
Italien
E-Mail: contact@camp.it
Via Roma, 23
23834 Premana (LC)
Italien
E-Mail: contact@camp.it
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.