Die BLACKSAFE SPEED-FOOTER ist eine längenverstellbare Trittschlinge für den Aufstieg am Seil in Verbindung mit einer geeigneten Handsteigklemme. Über die Speed-Schnalle lässt sich die Länge schnell an den Anwender und die gewünschte Tritthöhe anpassen.
Zum Lieferumfang gehört ein Schraubglied zur Befestigung an der Handsteigklemme. Die verstärkte Trittschlaufe ist mit einem 2-lagigen Spezialtape ausgeführt, das die Öffnung der Fußschlaufe stabilisiert und dadurch das Einsteigen erleichtert.
Die Speed-Schnalle ermöglicht eine unkomplizierte Anpassung der Trittschlinge. Dadurch kann die Fußposition entsprechend der Körpergröße und des verwendeten Aufstiegssystems eingestellt werden.
Der großzügige Verstellbereich ist auch für große Anwender mit einer Körpergröße von bis zu etwa 2 Metern ausgelegt.
Der Fußbereich der SPEED-FOOTER ist durch 2-lagiges Spezialtape verstärkt. Dadurch bleibt die Trittschlaufe besser geöffnet und der Fuß lässt sich beim Aufstieg leichter einführen.
Die Trittschlinge wird bereits mit einem Schraubglied geliefert. Dieses dient zur Verbindung der SPEED-FOOTER mit einer geeigneten Handsteigklemme.
| Merkmal | Angabe |
| Hersteller | BLACKSAFE |
| Modell | SPEED-FOOTER |
| Produkttyp | Längenverstellbare Trittschlinge |
| Längeneinstellung | Speed-Schnalle |
| Trittschlaufe | mit 2-lagigem Spezialtape verstärkt |
| Gewicht | ca. 100 g |
| Schraubglied | im Lieferumfang enthalten |
| Hersteller-Artikelnummer | BS-SPF |
| EAN | 4250543900800 |
Die SPEED-FOOTER dient als Trittschlinge beim Aufstieg am Seil. Sie wird mit einer geeigneten Handsteigklemme kombiniert und stellt dem Anwender eine einstellbare Fußschlaufe zur Verfügung, über die beim Aufstieg Druck aufgebaut werden kann.
Die Trittschlinge ist dabei eine Aufstiegshilfe und ersetzt nicht die für das jeweilige Seilsystem erforderlichen Sicherungskomponenten.
EAN: 4250543900800
Hersteller-Artikelnummer (MPN): BS-SPF
Raiffeisenstraße 4b
83607 Holzkirchen
Deutschland
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7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
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10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.

