Bei der EAP BEAM TROLLEY von TEUFELBERGER handelt es sich um eine mobile Trägerklemme mit einem Einzelanschlagpunkt.
Die Trägerklemme wird an den unteren Flanschen von I-Trägern angebracht und der Anwender verbindet sein Absturzsicherungssystem mit dem Anschlagpunkt.
Der EAP BEAM TROLLEY ist auch als mobiler Anschlagpunkt für Seilzugangs- und Positionierungsverfahren zugelassen.
Der Benutzer befestigt seine beiden Systeme für seilunterstützten Zugang jeweils auf einem EAP BEAM TROLLEY. Der EAP BEAM TROLLEY wird mit dem Klappverschluss geöffnet und auf den Trägerflansch aufgesetzt.
Dann werden die Rollenbacken über die Zahnstange zusammengedrückt bis sie am Träger anliegen und der Sicherungsstift in die Bohrung gesteckt. Anschließend kann das persönliche Absturzschutzsystem eingehängt werden.
Details:
- Flanschbreite: 63,5 - 305 mm
- Flanschdicke: max. 38 mm
- Zahnstange und Rollenbacken aus Aluminium – extrem leichte Ausführung
- Einzelanschlagpunkt aus beschichtetem Legierungsstahl – äußerste robust und langlebig
- Verstelleinrichtungen aus Edelstahl – korrosionsbeständig
- Rollen mit Kugellager – beste Laufeigenschaften
- Zertifizierungen: EN 795:2012 Typ B
- max. Nennlast: 140 kg Mehr anzeigen
Details:
- Flanschbreite: 63,5 - 305 mm
- Flanschdicke: max. 38 mm
- Zahnstange und Rollenbacken aus Aluminium – extrem leichte Ausführung
- Einzelanschlagpunkt aus beschichtetem Legierungsstahl – äußerste robust und langlebig
- Verstelleinrichtungen aus Edelstahl – korrosionsbeständig
- Rollen mit Kugellager – beste Laufeigenschaften
- Zertifizierungen: EN 795:2012 Typ B
- max. Nennlast: 140 kg Mehr anzeigen
Primärmaterial:
Aluminium
Sekundärmaterial: Stahl
Lager (Rollen): Kugellager (Wälzlager)
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 140
CE Normen: EN 795
Marke: Teufelberger
Gewicht: 3 kg
Sekundärmaterial: Stahl
Lager (Rollen): Kugellager (Wälzlager)
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 140
CE Normen: EN 795
Marke: Teufelberger
EAN: 9011800266955
Hersteller-Artikelnummer (MPN): 7331929
Teufelberger
Vogelweiderstr. 50
4600 Wels
Österreich
E-Mail: office@teufelberger.com
Vogelweiderstr. 50
4600 Wels
Österreich
E-Mail: office@teufelberger.com
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.