Der VOLT Auffang- und Haltegurt zur Arbeitsplatzpositionierung ist in der europäischen Version mit einer LADDER-CLIMB-Steigschutzöse ausgestattet.
Diese Steigschutzöse ermöglicht eine Verbindung zwischen Gurt und Steigschutzläufer in ventraler Position, wodurch ein erhöhter Komfort während der Fortbewegung an der Steigschutzleiter erzielt wird.
Ein schnelles Anlagen ohne Veränderung der individuellen Gurteinstellung wird dank FAST LT PLUS- sowie FAST LT-Schnallen an Hüftgurt und Beinschlaufen ermöglicht.
Für einen optimalen Halt bei zeitgleich guter Luftzirkulation besitzt dieser Gurt breite, halbstarre und atmungsaktive Beinschlaufen sowie einen Hüftgurt mit den identischen Merkmalen.
Details:
- Normen: CE EN 361, CE EN 358, CE EN 813, EAC
- ventrale LADDER CLIMB-Steigschutzöse: zum Einhängen eines Verbindungsmittels zur Arbeitsplatzpositionierung, eines Abseilgeräts oder eines Fallschutzläufers
- einklappbare seitliche Halteösen: zum Befestigen eines Verbindungsmittels zur Arbeitsplatzpositionierung
- Sternale Auffangöse: zum Einhängen des Auffangsystems
- Rückseitige Auffangöse: zum Einhängen des Auffangsystems
- Befestigungsöse an der Rückseite des Hüftgurts: zum Einhängen eines Verbindungsmittels zur Rückhaltung
- Verstausystem für MGO-Verbindungselemente an den Schulterträgern
- Materialschlaufen und Befestigungsmöglichkeiten für CARITOOL-Gerätehalter sowie TOOLBAG-Werkzeugtaschen
Größenangaben:
Größe 0:
Taillenumfang: 65-80cm / Beinschlaufen: 44-59cm / Körpergröße: 160-180cm
Größe 1:
Taillenumfang: 70-93cm / Beinschlaufen: 47-62cm / Körpergröße: 165-185cm
Größe 2:
Taillenumfang: 83-120cm / Beinschlaufen: 50-65cm / Körpergröße: 175-200cm
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Details:
- Normen: CE EN 361, CE EN 358, CE EN 813, EAC
- ventrale LADDER CLIMB-Steigschutzöse: zum Einhängen eines Verbindungsmittels zur Arbeitsplatzpositionierung, eines Abseilgeräts oder eines Fallschutzläufers
- einklappbare seitliche Halteösen: zum Befestigen eines Verbindungsmittels zur Arbeitsplatzpositionierung
- Sternale Auffangöse: zum Einhängen des Auffangsystems
- Rückseitige Auffangöse: zum Einhängen des Auffangsystems
- Befestigungsöse an der Rückseite des Hüftgurts: zum Einhängen eines Verbindungsmittels zur Rückhaltung
- Verstausystem für MGO-Verbindungselemente an den Schulterträgern
- Materialschlaufen und Befestigungsmöglichkeiten für CARITOOL-Gerätehalter sowie TOOLBAG-Werkzeugtaschen
Größenangaben:
Größe 0:
Taillenumfang: 65-80cm / Beinschlaufen: 44-59cm / Körpergröße: 160-180cm
Größe 1:
Taillenumfang: 70-93cm / Beinschlaufen: 47-62cm / Körpergröße: 165-185cm
Größe 2:
Taillenumfang: 83-120cm / Beinschlaufen: 50-65cm / Körpergröße: 175-200cm
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Allg. Größe:
0 • 1 • 2
Primärmaterial: Polyamid
Sekundärmaterial: Polyester • Aluminium • Stahl
Gurt-Art: Auffanggurt
Verschlussart: Schnellverschluss
max. Lebensdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 358 • EN 361 • EN 813
Zusatz-Norm: EAC • JSFAD
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Gewicht: 2.1 kg
Primärmaterial: Polyamid
Sekundärmaterial: Polyester • Aluminium • Stahl
Gurt-Art: Auffanggurt
Verschlussart: Schnellverschluss
max. Lebensdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 358 • EN 361 • EN 813
Zusatz-Norm: EAC • JSFAD
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Hersteller-Artikelnummer (MPN): C072AA
Petzl Distribution
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.