Der VOLT WIND (internationale Ausführung) Auffang- und Haltegurt zur Arbeitsplatzpositionierung ist nicht mit einer Steigschutzöse ausgestattet (sollte diese benötigt werden, verfügt die europäische Version über eine LADDER-CLIMB Steigschutzöse).
Er wurde speziell für die vertikale Fortbewegung in Windkraftanlagen entwickelt, weshalb der Hüftgurt sowie der Bereich unterhalb der dorsalen Auffangöse mit einem Abriebschutz versehen sind.
Dies reduziert deutlich die Abnutzung des Materials bei der Fortbewegung im Turm einer Windkraftanlage.
Da die Beinschlaufen sowie der Hüftgurt durch die FAST LT PLUS-Schnallen geöfnet werden kann, reicht ein einmaliges Einstellen des Gurtes auf die individuelle Statur des Nutzers aus.
Details:
- Normen: CE EN 361, CE EN 358, ANSI Z359.11, CSA Z259.10
- einklappbare seitliche Halteösen: zum Befestigen eines Verbindungsmittels zur Arbeitsplatzpositionierung
- Sternale Auffangöse: zum Einhängen des Auffangsystems
- dorsale textile Auffangöse zum Einhängen eines Höhensicherungsgeräts
- Rückseitige Auffangöse aus Metall: zum Einhängen des Auffangsystems
- Befestigungsöse an der Rückseite des Hüftgurts: zum Einhängen eines Verbindungsmittels zur Rückhaltung
- Verstausystem für MGO-Verbindungselemente an den Schulterträgern
- Materialschlaufen und Befestigungsmöglichkeiten für CARITOOL-Gerätehalter sowie TOOLBAG-Werkzeugtaschen
Größenangaben:
Größe 0:
Taillenumfang: 65-80cm / Beinschlaufen: 44-59cm / Körpergröße: 160-180cm
Größe 1:
Taillenumfang: 70-93cm / Beinschlaufen: 47-62cm / Körpergröße: 165-185cm
Größe 2:
Taillenumfang: 83-120cm / Beinschlaufen: 50-65cm / Körpergröße: 175-200cm
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Details:
- Normen: CE EN 361, CE EN 358, ANSI Z359.11, CSA Z259.10
- einklappbare seitliche Halteösen: zum Befestigen eines Verbindungsmittels zur Arbeitsplatzpositionierung
- Sternale Auffangöse: zum Einhängen des Auffangsystems
- dorsale textile Auffangöse zum Einhängen eines Höhensicherungsgeräts
- Rückseitige Auffangöse aus Metall: zum Einhängen des Auffangsystems
- Befestigungsöse an der Rückseite des Hüftgurts: zum Einhängen eines Verbindungsmittels zur Rückhaltung
- Verstausystem für MGO-Verbindungselemente an den Schulterträgern
- Materialschlaufen und Befestigungsmöglichkeiten für CARITOOL-Gerätehalter sowie TOOLBAG-Werkzeugtaschen
Größenangaben:
Größe 0:
Taillenumfang: 65-80cm / Beinschlaufen: 44-59cm / Körpergröße: 160-180cm
Größe 1:
Taillenumfang: 70-93cm / Beinschlaufen: 47-62cm / Körpergröße: 165-185cm
Größe 2:
Taillenumfang: 83-120cm / Beinschlaufen: 50-65cm / Körpergröße: 175-200cm
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Allg. Größe:
0 • 1 • 2
Primärmaterial: Polyamid
Sekundärmaterial: Polyester • Aluminium • Stahl
Gurt-Art: Auffanggurt
Gurt-Beinumfang (ca. cm): 44-59•47-62•83-120
Verschlussart: Schnellverschluss
max. Lebensdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 358 • EN 361
Zusatz-Norm: ANSI • CSA • JSFAD
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Gewicht: 2.35 kg
Primärmaterial: Polyamid
Sekundärmaterial: Polyester • Aluminium • Stahl
Gurt-Art: Auffanggurt
Gurt-Beinumfang (ca. cm): 44-59•47-62•83-120
Verschlussart: Schnellverschluss
max. Lebensdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 358 • EN 361
Zusatz-Norm: ANSI • CSA • JSFAD
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Hersteller-Artikelnummer (MPN): C072DA
Petzl Distribution
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.