Blacksafe Seilschutz Rope Protector – robuster Kantenschutz für Seile
Der Blacksafe Seilschutz ist ein besonders widerstandsfähiger Kantenschutz aus doppellagig vernähtem PVC, der Seile zuverlässig vor Abrieb und Beschädigungen schützt. Durch seine robuste Bauweise eignet er sich ideal für anspruchsvolle Einsätze in der Höhenarbeit und Seiltechnik.
Dank der stabilen Schlaufen lässt sich der Seilschutz einfach mit Karabinern am Seil fixieren und bleibt sicher an Ort und Stelle.
Wichtige Merkmale
extrem robustes, doppellagiges PVC-Material
zuverlässiger Schutz vor Abrieb und Kanten
breiter Klettverschluss für einfache Handhabung
stabile Schlaufen zur sicheren Fixierung
geeignet für mehrere Seile gleichzeitig (über 4 Seile)
auch in schwarzer Ausführung erhältlich
Einsatzbereiche
Industrieklettern und Höhenarbeit
Seilzugangstechnik
Schutz von Fixseilen an Kanten
Rigging- und Sicherungssysteme
| Normen | — |
| Material | PVC |
| Längen | ca. 50 cm oder 70 cm |
| Gewicht | ca. 100 g |
| Marke | Blacksafe |
| Made in | Europe |
| Hersteller-Artikelnummer (MPN) | BRP |
Primärmaterial: PVC
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Blacksafe
Made in: EUROPE
Hersteller-Artikelnummer (MPN): BRP
Raiffeisenstraße 4b
83607 Holzkirchen
Deutschland
E-Mail: info@blacksafe.de
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
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1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
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5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.

