Die TIKKINA Stirnlampe von Petzl eignet sich mit ihrer maximalen Leuchtkraft von 300 Lumen und einem Gewicht von nur 92 Gramm ideal für Outdoor-Aktivitäten.
Mit ihren 3 Leuchtstufen kann Sie Bereiche zwischen 10 Metern bis zu 65 Metern ausleuchten.
Die mit drei Batterien gelieferte TIKKINA® ist dank HYBRID CONCEPT ebenfalls mit dem optional erhältlichen CORE-Akku kompatibel.
Details:
Homogene, komfortable Beleuchtung im unmittelbaren Umgebungsbereich:
- breiter, homogener Lichtkegel für eine komfortable Sicht im unmittelbaren Nahbereich oder im Bereich der Füße,
- drei Leuchtstufen: MAX BURN TIME (maximale Leuchtdauer), STANDARD (optimales Verhältnis Leuchtkraft/Leuchtdauer) und MAX POWER (maximale Leuchtkraft).
Einfach zu bedienen:
- ein einziger Schalter zum schnellen und einfachen Wählen der Leuchtstufe,
- Trägerplatte, die es ermöglicht, den Neigungswinkel der Lampe den Anforderungen entsprechend einzustellen,
- abnehmbares, waschbares Kopfband mit symmetrischer Einstellung, um die Anpassung zu erleichtern,
- HYBRID CONCEPT: Die mit drei AAA/LR03 Batterien gelieferte TIKKINA® ist ebenfalls mit dem CORE-Akku (nicht enthalten) kompatibel. Die Lampe erkennt die Energiequelle automatisch und passt die Leuchtleistungen entsprechend an.
- kompatibel mit den Befestigungssystemen HELMET ADAPT und BIKE ADAPT 2 zum Anbringen der Lampe an allen Helmtypen oder an einem Fahrrad (1).
(1) Achtung, die Lampe ist nicht für die Benutzung im Straßenverkehr zertifiziert: Bei Benutzung in Bereichen, die unter eine Straßenverkehrsordnung fallen, ersetzen die Lampen von Petzl nicht die vorschriftsmäßige Fahrradbeleuchtung.
Wasserdicht: IPX4 (wetterfest)
Betriebsmöglichkeiten: 3 AAA/LR03-Batterien (enthalten) oder CORE-Akku (als Zubehör erhältlich)
Betriebsmöglichkeiten: Alkali-Batterien, Lithium-Batterien oder Ni-MH-Akkus
Zertifizierung(en): CE
Wasserdicht: IPX4 (wetterfest)
Leuchtkraft mit Batterien:
MAX BURN TIME / Lichtmenge: 7 lm / Leuchtweite: 10 m / Leuchtdauer: 100 Std.
STANDARD / Lichtmenge: 100 lm / Leuchtweite: 40 m / Leuchtdauer: 10 Std.
MAX POWER / Lichtmenge: 300 lm / Leuchtweite: 65 m / Leuchtdauer: 2 Std.
Leuchtkraft mit CORE-Akku:
MAX BURN TIME / Lichtmenge: 7 lm / Leuchtweite: 10 m / Leuchtdauer: 120 Std.
STANDARD / Lichtmenge: 100 lm / Leuchtweite: 40 m / Leuchtdauer: 7 Std.
MAX POWER / Lichtmenge: 300 lm / Leuchtweite: 65 m / Leuchtdauer: 3 Std.
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Verwendung:
Sport
Einsatzbereich: Sport
Zusatz-Norm: ANSI
Marke: Petzl
Zusatzinformation: wetterfest
Gewicht: 0.09 kg
Einsatzbereich: Sport
Zusatz-Norm: ANSI
Marke: Petzl
Zusatzinformation: wetterfest
Hersteller-Artikelnummer (MPN): E060AA
Petzl Distribution
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.