Highlights
Petzl Abziehkirsche für EJECT – Ersatz-Abziehkirsche für den Kambiumschoner
Die Petzl Abziehkirsche für EJECT wurde speziell für den längenverstellbaren EJECT-Kambiumschoner entwickelt. Mit einem Durchmesser von 21 mm ermöglicht sie den einfachen Ausbau des Kambiumschoners vom Boden aus.
Die Abziehkirsche besteht aus Polyamid, wiegt lediglich 8 g und ist unter der Petzl Herstellerreferenz G003AA00 erhältlich.
Speziell für den Petzl EJECT
Die Abziehkirsche ist auf die Rückholfunktion des Petzl EJECT abgestimmt und kann als Ersatz für die ursprünglich mit dem Kambiumschoner gelieferte Abziehkirsche verwendet werden.
Sie eignet sich damit beispielsweise als Ersatz bei Verlust oder notwendigem Austausch der vorhandenen Abziehkirsche.
Einfaches Abziehen des EJECT vom Boden aus
Nach dem Entfernen des Arbeitsseils aus der Seilrolle des EJECT kann der öffenbare Befestigungsbügel mithilfe der Abziehkirsche entriegelt werden.
Dadurch lässt sich der Kambiumschoner nach dem Einsatz vom Boden aus zurückholen.
Produkt-Highlights
- Abziehkirsche für den Petzl EJECT-Kambiumschoner
- Speziell für die Rückholfunktion des EJECT entwickelt
- Erleichtert den Ausbau des Kambiumschoners vom Boden aus
- Durchmesser 21 mm
- Gewicht 8 g
- Material Polyamid
- Herstellerreferenz G003AA00
- Als Ersatz für die mit dem EJECT gelieferte Abziehkirsche geeignet
Technische Daten
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Hersteller | Petzl |
| Produkt | Abziehkirsche für EJECT |
| Herstellerreferenz | G003AA00 |
| Produkttyp | Ersatz-Abziehkirsche |
| Kompatibilität | Petzl EJECT-Kambiumschoner |
| Funktion | Ausbau des EJECT vom Boden aus |
| Durchmesser | 21 mm |
| Material | Polyamid |
| Gewicht | 8 g |
| EAN | 3342540836525 |
| Verpackungseinheit | 1 Stück |
Lieferumfang
- 1 × Petzl Abziehkirsche für EJECT
Made in: EUROPE
EAN: 3342540836525
Hersteller-Artikelnummer (MPN): G003AA00
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.

