Das Sparrow 200R ist ein selbstbremsendes Abseilgerät für seilunterstützte Höhenarbeit und große Arbeitslasten. Die Vorrichtung ermöglicht dem Anwender, sich am Arbeitsseil abzuseilen, sich zu positionieren und dann wieder entlang desselben Seils aufzusteigen. Ideal im Fall von unterstütztem Ablassen von zwei Personen, wobei das Gerät am Anschlagspunkt installiert wird (der Anwender seilt den Retter mit dem Verunglückten ab) oder im Falle von gleichzeitigem Abseilen von zwei Personen (der Retter seilt sich mit dem Verunglückten ab).
Anwendungsfelder:
Abseilgerät für Rettungseinsätze laut EN 341:2011-2A, maximale Arbeitsbelastbarkeit 150 oder 200 kg, maximale Abseilhöhe 180 m, ausschließlichmit den angegebenen Seilen verwenden in der Tabelle.
Regulierungsvorrichtung des Arbeitsseils / Abseilgerät laut EN 12841:2006-C, maximale Arbeitsbelastbarkeit 210 kg, muss mit Seilen laut EN 1891-A - Ø 10,5÷11 mm verwendet werden.
Haupteigenschaften:
- mit einem versenkbaren Friktionspunkt fürs Seil ausgestattet, mit dem während des Ablassens zusätzliche Seilreibung erzeugt wird, ohne dass ein weiterer Karabiner verwendet werden muss. Die Form des Friktionspunktes wurde verbessert, für eine noch effizientere Seilkontrolle;
- multifunktionaler Bedienhebel mit automatischem Rückkehrsystem, dies ermöglicht dem Anwender ein kontrolliertes Ablassen und ein stoppen am Arbeitsplatz, ohne das Gerät manuell blockieren zu müssen;
- Sicherheitssystem EBS (Extraordinary Braking System): es aktiviert sich, sobald der Hebel unbeabsichtigt durchgedrückt wird, und verringert die Ablassgeschwindigkeit, anstatt sie zu erhöhen;
- mit Sicherheitshebel am mobilen Flansch, dies erleichtert die Installation des Seils beim Passieren von Trennelementen. Mehr anzeigen
Anwendungsfelder:
Abseilgerät für Rettungseinsätze laut EN 341:2011-2A, maximale Arbeitsbelastbarkeit 150 oder 200 kg, maximale Abseilhöhe 180 m, ausschließlichmit den angegebenen Seilen verwenden in der Tabelle.
Regulierungsvorrichtung des Arbeitsseils / Abseilgerät laut EN 12841:2006-C, maximale Arbeitsbelastbarkeit 210 kg, muss mit Seilen laut EN 1891-A - Ø 10,5÷11 mm verwendet werden.
Haupteigenschaften:
- mit einem versenkbaren Friktionspunkt fürs Seil ausgestattet, mit dem während des Ablassens zusätzliche Seilreibung erzeugt wird, ohne dass ein weiterer Karabiner verwendet werden muss. Die Form des Friktionspunktes wurde verbessert, für eine noch effizientere Seilkontrolle;
- multifunktionaler Bedienhebel mit automatischem Rückkehrsystem, dies ermöglicht dem Anwender ein kontrolliertes Ablassen und ein stoppen am Arbeitsplatz, ohne das Gerät manuell blockieren zu müssen;
- Sicherheitssystem EBS (Extraordinary Braking System): es aktiviert sich, sobald der Hebel unbeabsichtigt durchgedrückt wird, und verringert die Ablassgeschwindigkeit, anstatt sie zu erhöhen;
- mit Sicherheitshebel am mobilen Flansch, dies erleichtert die Installation des Seils beim Passieren von Trennelementen. Mehr anzeigen
Länge (ca. mm):
179
Breite (ca. mm): 87
Durchmesser (von bis ca. mm): 10,5-11,0
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
CE Normen: EN 12841 • EN 341
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Climbing Technology
Gewicht: 0.52 kg
Breite (ca. mm): 87
Durchmesser (von bis ca. mm): 10,5-11,0
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
CE Normen: EN 12841 • EN 341
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Climbing Technology
EAN: 8056734831658
Hersteller-Artikelnummer (MPN): A-060
Aludesign S.p.A.
via Roma, 6
23900 Lecco (LC)
Italien
E-Mail: vendite@aludesign.it
via Roma, 6
23900 Lecco (LC)
Italien
E-Mail: vendite@aludesign.it
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.