Der Mouse Work von Kong ist Arbeitsschutzhelm, Industrieschutzhelm sowie Bauhelm in einem.
Dabei zeichnet er sich durch einen guten Tragekomfort, gute Belüftung, einem Einstellrad sowie seine Leichtigkeit aus.
Gemäß EN 397 (Norm Industrieschutzhelme) öffnet sich der Verschluss bei einer Belastung zwischen 15 bis 25 daN um vor Erstickung zu schützen.
Details:
- Einfach verstellbares Einstellrad, kann sogar mit Handschuhen gut bedient werden.
- Mit Belüftungsschlitzen.
- Mit Stirnlampenhalterung.
- Entsprechende Öffnungen ermöglichen das Anbringen von Visier (Mouse Visor), Gehörschutz und Radio.
- Helm mit Innengurtband-Ausstattung und abnehmbarer und waschbarer Polsterung.
- Universalgröße (52-64 cm).
- Norm: EN 397 Mehr anzeigen
Dabei zeichnet er sich durch einen guten Tragekomfort, gute Belüftung, einem Einstellrad sowie seine Leichtigkeit aus.
Gemäß EN 397 (Norm Industrieschutzhelme) öffnet sich der Verschluss bei einer Belastung zwischen 15 bis 25 daN um vor Erstickung zu schützen.
Details:
- Einfach verstellbares Einstellrad, kann sogar mit Handschuhen gut bedient werden.
- Mit Belüftungsschlitzen.
- Mit Stirnlampenhalterung.
- Entsprechende Öffnungen ermöglichen das Anbringen von Visier (Mouse Visor), Gehörschutz und Radio.
- Helm mit Innengurtband-Ausstattung und abnehmbarer und waschbarer Polsterung.
- Universalgröße (52-64 cm).
- Norm: EN 397 Mehr anzeigen
Allg. Größe:
Kopfumfang 52 - 64 cm
Durchmesser (von bis ca. mm): 520 - 640
Primärmaterial: ABS Kunststoff
max. Lebensdauer (Jahre): 12
max. Nutzungsdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 397
Zusatz-Norm: EAC
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Kong
Gewicht: 0.36 kg
Durchmesser (von bis ca. mm): 520 - 640
Primärmaterial: ABS Kunststoff
max. Lebensdauer (Jahre): 12
max. Nutzungsdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 397
Zusatz-Norm: EAC
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Kong
Hersteller-Artikelnummer (MPN): 99718
KONG s.p.a.
via XXV Aprile, 4
23804 Monte Marenzo (LC)
Italien
E-Mail: info@kong.it
via XXV Aprile, 4
23804 Monte Marenzo (LC)
Italien
E-Mail: info@kong.it
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.