Das Petzl ABSORBICA-Y TIE-BACK ist ein doppeltes Verbindungsmittel mit integriertem Falldämpfer und TIE-BACK-Zwischenringen. Es wurde für die vertikale Fortbewegung an sehr breitem Gestänge und das Passieren von Zwischensicherungen entwickelt.
Die Zwischenringe ermöglichen das Umschlingen breiter Strukturen, während die elastischen Arme und der kompakte Falldämpfer die Bewegungsfreiheit bei der Fortbewegung unterstützen. Das Verbindungsmittel ist grundsätzlich für Anwender mit einem Gewicht von 60 bis 140 kg ausgelegt.
Die integrierten TIE-BACK-Zwischenringe ermöglichen es, das Verbindungsmittel um sehr breite Strukturen zu führen und dort zu befestigen.
Die Ringe bleiben auch in einer Rettungssituation zugänglich, wenn eine gestürzte Person bereits im Verbindungsmittel hängt. Dies erleichtert der Rettungskraft den Zugriff auf geeignete Verbindungspunkte.
Bei einem Sturz wird die Fallenergie durch das progressive Aufreißen des Gurtbands im Falldämpfer aufgenommen. Dadurch wird der auf die anwendende Person wirkende Fangstoß reduziert.
Der Falldämpfer befindet sich in einer strapazierfähigen Stoffhülle, die ihn vor Abrieb und Spritzern schützt. Das vereinfachte Öffnungssystem ermöglicht gleichzeitig den Zugang für die regelmäßige Kontrolle des Falldämpfers.
Der kompakte Aufbau des Falldämpfers reduziert störendes Volumen während der Fortbewegung. Die beiden elastischen Arme bleiben im unbelasteten Zustand kurz und verlängern sich bei Bedarf.
Die Länge des Verbindungsmittels beträgt 153 cm ohne Verbindungselemente.
Je nach Art und Häufigkeit der Verbindung stehen unterschiedliche Befestigungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Für häufiges Ein- und Aushängen:
• Karabiner mit mitgeliefertem STRING-Element zur Positionierung
• MICRO SWIVEL zur Reduzierung eines Verdrehens
Für eine quasi-permanente Verbindung:
• aufschraubbare RING OPEN-Öse
• SWIVEL OPEN zur Reduzierung eines Verdrehens
Die maximal zulässige Länge des Verbindungsmittels einschließlich der verwendeten Verbindungselemente richtet sich nach der jeweiligen Norm:
| Norm / Vorschrift | Maximale Gesamtlänge |
| CE EN 355 | 200 cm |
| GB/T 24538 Typ II | 200 cm |
| Japanische Vorschrift zum Schutz gegen Absturz | 200 cm |
| ANSI Z359.13 | 183 cm / 6 ft |
| CSA Z259.11-17 | 183 cm / 6 ft |
| Merkmal | Angabe |
| Hersteller | Petzl |
| Modell | ABSORBICA-Y TIE-BACK |
| Produkttyp | Doppeltes Verbindungsmittel mit Falldämpfer |
| Länge ohne Verbindungselemente | 153 cm |
| Gewicht | 400 g |
| Anwendergewicht | 60–140 kg |
| Anwendergewicht nach CSA Z259.11-17 | 75–140 kg |
| Material | Polyester, hochdichtes Polyethylen, Aluminium |
| Arme | Elastisch |
| Falldämpfer | Integriert, kompakt |
| Hersteller-Referenz | L015AB00 |
| Zertifizierungen | CE EN 355, ANSI Z359.13 12 ft FF, CSA Z259.11-17, GB/T 24538 Typ II, japanische Vorschrift zum Schutz gegen Absturz |
Die Zertifizierungen gelten abhängig von den verwendeten Verbindungselementen.
Wofür ist das Petzl ABSORBICA-Y TIE-BACK vorgesehen?
Das Verbindungsmittel ist für die vertikale Fortbewegung an sehr breitem Gestänge sowie zum Passieren von Zwischensicherungen konzipiert.
Für welches Anwendergewicht ist das ABSORBICA-Y TIE-BACK ausgelegt?
Grundsätzlich ist es für Anwender von 60 bis 140 kg vorgesehen. Bei Verwendung im Rahmen der CSA Z259.11-17 gilt ein Bereich von 75 bis 140 kg.
Wie lang darf das Verbindungsmittel inklusive Verbindungselementen sein?
Nach CE EN 355, GB/T 24538 Typ II und der japanischen Vorschrift beträgt die maximale Gesamtlänge 200 cm. Nach ANSI Z359.13 und CSA Z259.11-17 sind maximal 183 cm beziehungsweise 6 ft zulässig.
Sekundärmaterial: Polyethylen, Aluminium
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 60-140
max. Lebensdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 355
Zusatz-Norm: ANSI • CSA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Hersteller-Artikelnummer (MPN): L015AB00
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
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7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
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10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
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12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
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