Bei dem Expert 3D des Herstellers Singing Rock handelt es sich um einen voll verstellbaren Industrieklettergurt, welcher mit den Verschlussvarianten Standard, Speed und Speed Steel verfügbar ist.
Der gepolsterte Hüftgurt sowei die Beinschlaufen bestehen aus Atmungsaktiven Polyester, wodurch der Gurt auch an warmen Tagen angenehm über mehrere Stunden getragen werden kann.
Im Lieferumfang ist bereits ein "Strap for Cam Clean" enthalten, mit welchem eine Bruststeigklemme am Gurt montiert werden kann (zu finden an einer Materialschlaufe).
Im unten stehenden Video wird die Montage erläutert.
Details:
- Normen: CE, EN 358, EN 361, EN 813, EN 1497 (Speed Steel zusätzlich NFPA Class III u. ANSI Z359.1)
- maximales Nutzergewicht: 150kg
- optional erweiterbar mit der CAM CLEAN Bruststeigklemme (siehe Video unten)
- ideal geeignet für alle Szenarien wie Arbeitspositionierung, Auf- und Abstieg am Seil und Rettungseinsätze
- Frontale und Rückenanschlagpunkte nach EN 361
- Frontaler tiefer Anschlagpunkt für Positionierung oder Abseilgerät nach EN 813
- Seitliche Anschlagpunkte zur Arbeitspositionierung nach EN 358
- 2 große Materialschlaufen aus Kunststoff und 4 flexible Materialschlaufen zur Befestigung und Mitnahme von Ausrüstung und Werkzeug
- verfügbar mit STANDARD-, SPEED- oder SPEED-STEEL-Verschlüssen
- Schulterpolster und Oberteil vollständig abnehmbar
Verwendung: Höhenarbeit Einsatzbereich: Höhenarbeit Allg. Größe: S • M/L • XL Primärmaterial: Polyester Sekundärmaterial: Stahl • Aluminium • Polyacryl • Aluminium • EVA • Gurt-Art: Auffanggurt Verschlussart: Standardverschluss Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 150 max. Lebensdauer (Jahre): 15 max. Nutzungsdauer (Jahre): 10 CE Normen: EN 358 • EN 361 • EN 813 • EN 1497 Individuelle Kennzeichnung: Ja Auch in Schwarz erhältlich: Ja Marke: Singing Rock
Gewicht: 2.11 kg Hersteller-Artikelnummer (MPN): W007
SINGING ROCK s.r.o. Poniklá 51242 Poniklá Tschechien
E-Mail: info@singingrock.cz
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
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