Das leichte Aluminium-Sicherheitsstativ TM9-N ist ein Anschlagpunkt nach EN795/B und TS 16415/B und kann als Bestandteil einer Absturzsicherungsausrüstung verwendet werden. Das Stativ TM9-N bietet Schutz für bis zu 3 Personen gleichzeitig. Das Stativ TM9-N besteht aus einem pulverbeschichteten Stahlkopf, ausgestattet mit 3 kugelgelagerten Polyamidrollen (zur Führung des Arbeitsseils von Geräten der RUP- und CRW-Serie). Der Kopf ist mit 3 Anschlagpunkten für Geräte zur Absturzsicherung ausgestattet
Das Dreibein TM9-N von Protekt ist ein mobiler Anschlagpunkt, welcher sich ideal für Arbeitseinsätze im Bereich von Kanalisationsschächten, Tanks, Silos oder allgemein beengten Räumen eignet.
Details:
Tragfähigkeit: 500 kg
Höhenverstellbar: 153–210 cm (eingefahrene / ausgefahrene Beine)
Aufstelldurchmesser: 109–150 cm
Abmessungen (zusammengeklappt): 175 x 25 x 25 cm
Zertifizierungen: CE, EN 795 B, CEN/TS 16415 Mehr anzeigen
Das Dreibein TM9-N von Protekt ist ein mobiler Anschlagpunkt, welcher sich ideal für Arbeitseinsätze im Bereich von Kanalisationsschächten, Tanks, Silos oder allgemein beengten Räumen eignet.
Details:
Tragfähigkeit: 500 kg
Höhenverstellbar: 153–210 cm (eingefahrene / ausgefahrene Beine)
Aufstelldurchmesser: 109–150 cm
Abmessungen (zusammengeklappt): 175 x 25 x 25 cm
Zertifizierungen: CE, EN 795 B, CEN/TS 16415 Mehr anzeigen
Länge (ca. mm):
176
Breite (ca. mm): 26
Höhe (ca. mm): 23
Primärmaterial: Stahl
Sekundärmaterial: Kohlefaser-Kunststoff
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 500
CE Normen: EN 795/B
Marke: Protekt
Gewicht: 15.45 kg
Breite (ca. mm): 26
Höhe (ca. mm): 23
Primärmaterial: Stahl
Sekundärmaterial: Kohlefaser-Kunststoff
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 500
CE Normen: EN 795/B
Marke: Protekt
EAN: 5906800607911
Hersteller-Artikelnummer (MPN): TM9-N
PROTEKT Grzegorz Łaszkiewicz Sp. z o. o.
Starorudzka-Straße 9
93-403 Łódź
Polen
E-Mail: export@protekt.com.pl
Starorudzka-Straße 9
93-403 Łódź
Polen
E-Mail: export@protekt.com.pl
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.