Das leichte Aluminium-Sicherheitsdreibein TM15 ist ein Anschlagpunkt gemäß der Norm EN 795/B und dem Dokument TS16415/B und kann als Bestandteil der Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet werden.
Das Dreibein TM15 eignet sich für bis zu 3 Personen gleichzeitig! Mit pulverbeschichtetem Aluminiumkopf, ausgestattet mit 3 kugelgelagerten Polyamidrollen zur Führung des Arbeitsseils der Evakuierungsgeräte RUP und CRW. Zusätzlich bietet der Kopf auch 3 Anschlagpunkte an den Seitenwänden. Jeder Punkt kann als Anschlagpunkt für Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet werden. Jeder Punkt ist hierbei für maximal einen Benutzer bestimmt. Die Evakuierungsgeräte können an jedem der drei Teleskopbeine mit der separat erhältlichen Universalhalterung UTB befestigt werden. Jedes Teleskopbein ist mit einem Fuß aus galvanisch verzinktem Stahl mit einer Gummischeibe ausgestattet. Jeder Fuß hat Zähne, die nach entsprechender Drehung sich in losen oder rutschigen Untergrund (Erde, Sand, Kies, Eis, Schnee) einhaken. Das Innenbein wird im Außenbein mit einem automatischen Stift mit Verriegelungsrippen verriegelt, die durch einen Knopf im Stifthalter gelöst werden.
Details:
Tragfähigkeit: 1.000 kg
Höhenverstellbar: 195–311 cm (eingefahrene / ausgefahrene Beine)
Aufstelldurchmesser: 112–174 cm
Abmessungen (zusammengeklappt): 226 x 33 x 29 cm
Zertifizierungen: CE, EN 795 B, CEN/TS 16415
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Das Dreibein TM15 eignet sich für bis zu 3 Personen gleichzeitig! Mit pulverbeschichtetem Aluminiumkopf, ausgestattet mit 3 kugelgelagerten Polyamidrollen zur Führung des Arbeitsseils der Evakuierungsgeräte RUP und CRW. Zusätzlich bietet der Kopf auch 3 Anschlagpunkte an den Seitenwänden. Jeder Punkt kann als Anschlagpunkt für Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet werden. Jeder Punkt ist hierbei für maximal einen Benutzer bestimmt. Die Evakuierungsgeräte können an jedem der drei Teleskopbeine mit der separat erhältlichen Universalhalterung UTB befestigt werden. Jedes Teleskopbein ist mit einem Fuß aus galvanisch verzinktem Stahl mit einer Gummischeibe ausgestattet. Jeder Fuß hat Zähne, die nach entsprechender Drehung sich in losen oder rutschigen Untergrund (Erde, Sand, Kies, Eis, Schnee) einhaken. Das Innenbein wird im Außenbein mit einem automatischen Stift mit Verriegelungsrippen verriegelt, die durch einen Knopf im Stifthalter gelöst werden.
Details:
Tragfähigkeit: 1.000 kg
Höhenverstellbar: 195–311 cm (eingefahrene / ausgefahrene Beine)
Aufstelldurchmesser: 112–174 cm
Abmessungen (zusammengeklappt): 226 x 33 x 29 cm
Zertifizierungen: CE, EN 795 B, CEN/TS 16415
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Länge (ca. mm):
226
Breite (ca. mm): 33
Höhe (ca. mm): 29
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Stahl
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 1000
CE Normen: EN 795/B
Zusatz-Norm: CEN/TS 16415
Marke: Protekt
Gewicht: 28.7 kg
Breite (ca. mm): 33
Höhe (ca. mm): 29
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Stahl
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 1000
CE Normen: EN 795/B
Zusatz-Norm: CEN/TS 16415
Marke: Protekt
EAN: 5901685793636
Hersteller-Artikelnummer (MPN): AT017
PROTEKT Grzegorz Łaszkiewicz Sp. z o. o.
Starorudzka-Straße 9
93-403 Łódź
Polen
E-Mail: export@protekt.com.pl
Starorudzka-Straße 9
93-403 Łódź
Polen
E-Mail: export@protekt.com.pl
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.