Das einfache ABSORBICA-I-Verbindungsmittel mit kompaktem Falldämpfer ist zur Fortbewegung an einem horizontalen Geländerseil (Textil- oder Drahtseil) oder auf einer Hebebühne ohne Passieren von Zwischensicherungen konzipiert. Es ist für Anwender/-innen geeignet, die zwischen 60 und 140 kg wiegen. Es bietet mehrere Befestigungsmöglichkeiten am Gurt und kann mit unterschiedlichen Verbindungselementen verwendet werden.
Details:
Zur Fortbewegung an einem horizontalen Geländerseil (Textil- oder Drahtseil) oder auf einer Hebebühne ohne Passieren von Zwischensicherungen konzipiert.
Nimmt bei einem Sturz die Fallenergie auf:
- Durch das progressive Aufreißen des Gurtbands des Falldämpfers wird der auf die anwendende Person ausgeübte Fangstoß reduziert.
- Geeignet für Anwender/-innen, die zwischen 60 und 140 kg wiegen (1).
Konzipiert für eine Verwendung mit einer maximalen Länge (Verbindungselemente inbegriffen) von:
70 cm Version:
einer maximalen Länge von 100 cm, Verbindungselemente inbegriffen
153 cm Version:
- 200 cm im Rahmen der Norm CE EN 355.
- 183 cm (6 feet) im Rahmen der Norm ANSI Z359.13.
Platzsparend:
- Dank des besonders kompakten Designs des Falldämpfers wird die anwendende Person bei der Fortbewegung nicht behindert.
- 153 cm Version: Arm aus elastischem Gurtband, um bei der Fortbewegung nicht zu stören.
Die strapazierfähige Stoffhülle mit vereinfachtem Öffnungssystem schützt den Falldämpfer vor Abrieb und Spritzern und ermöglicht eine regelmäßige Überprüfung des Falldämpfers.
Zwei Befestigungsmöglichkeiten am Gurt entsprechend der Verwendung:
- Häufiges Ein-/Aushängen: mit einem Karabiner, der durch ein STRING-Element (geliefert mit dem Verbindungsmittel) in der richtigen Position gehalten wird.
- Quasi-permanente Verbindung: mit einer aufschraubbaren RING OPEN-Öse, deren runde Form eine optimale Positionierung gewährleistet.
Das Ende des Verbindungsmittels kann entweder mit einem Karabiner oder mit einem MGO OPEN-Verbindungselement mit großer Schnapperöffnung versehen werden.
Zertifizierungen:
70 cm: CE, EN 355 Zertifizierungen je nach verwendeten Verbindungselementen. Weitere Informationen in der Gebrauchsanleitung.
153 cm: CE, EN 355 (entspricht den Anforderungen der Norm RFU PPE-R/11.074). - ANSI Z359.13, 12 ft. FF. - CSA Z259.11-17. - Entspricht der japanischen Vorschrift zum Schutz gegen Absturz. - GB/T 24538-2009: Typ II. Zertifizierungen je nach verwendeten Verbindungselementen. Weitere Informationen in der Gebrauchsanleitung.
(1) Im Rahmen der Norm CSA Z259.11-17 muss das Gewicht der Anwender/-innen zwischen 75 und 140 kg liegen.
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Primärmaterial:
Polyester
Sekundärmaterial: Polyamid
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 60-140
max. Lebensdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 355
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Gewicht: 0.23 kg
Sekundärmaterial: Polyamid
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 60-140
max. Lebensdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 355
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
EAN: 3342540846074
Hersteller-Artikelnummer (MPN): L013AB01
Petzl Distribution
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.