Das Petzl ABSORBICA-Y MGO in internationaler Ausführung ist ein vollständig ausgestattetes Y-Verbindungsmittel mit integriertem Falldämpfer für professionelle Absturzsicherungssysteme. Es ist für die Fortbewegung an vertikalen Strukturen oder horizontalen Sicherungssystemen sowie zum Passieren von Zwischensicherungen konzipiert.
Zwei vormontierte MGO-Verbindungselemente mit großer 60-mm-Öffnung ermöglichen das Einhängen an geeigneten Metallstrukturen. Zur Verbindung mit dem Auffanggurt ist bereits ein Bm’D-Verbindungselement vorhanden.
Das System ist grundsätzlich für ein Gesamtgewicht von 60 bis 140 kg einschließlich Kleidung, Werkzeug und mitgeführter Ausrüstung ausgelegt.
Bei einem Sturz reißt das Gurtband des integrierten Falldämpfers kontrolliert und progressiv auf. Dadurch wird der auf die anwendende Person und das Auffangsystem wirkende Fangstoß reduziert.
Der kompakte Falldämpfer befindet sich in einer robusten Stoffhülle, die ihn vor Abrieb und Spritzern schützt. Die Hülle lässt sich einfach öffnen und ermöglicht dadurch die regelmäßige Sichtkontrolle des Falldämpfers und des integrierten Sturzindikators.
ABSORBICA-Y MGO 80:
Die kompakte Variante besitzt zwei Arme aus Seil. Die Gesamtlänge einschließlich der vormontierten Verbindungselemente beträgt 100 cm.
ABSORBICA-Y MGO 150 FLEX:
Die längere Variante besitzt elastische Gurtbandarme. Sie ziehen sich bei Nichtbelastung zusammen und reduzieren dadurch störende Schlaufen während der Fortbewegung. Die Gesamtlänge einschließlich Verbindungselementen beträgt 183 cm.
An beiden Armen sind MGO 60 INT Verbindungselemente vormontiert. Die große Öffnungsweite von 60 mm erleichtert das Einhängen an geeigneten Metallstrukturen.
Die MGO besitzen eine automatische Verriegelung und eine Festigkeit von 23 kN in der vorgesehenen Hauptbelastungsrichtung.
Das Verbindungsmittel wird bereits mit einem Bm’D-Verbindungselement für die Befestigung an einer geeigneten Auffangöse des Gurtes geliefert. Ein CAPTIV hält das Verbindungselement korrekt in der vorgesehenen Position.
Damit wird das ABSORBICA-Y MGO als weitgehend vorkonfigurierte und einsatzbereite Lösung geliefert.
Doppeltes Y-Verbindungsmittel mit integriertem Falldämpfer
Für vertikale Strukturen und horizontale Sicherungssysteme
Ermöglicht das Passieren von Zwischensicherungen
Zulässiges Gesamtgewicht von 60–140 kg
Zwei vormontierte MGO 60 INT
60 mm Öffnungsweite der MGO
Bm’D-Verbindungselement zur Gurtbefestigung
Kompakter Falldämpfer mit Sturzindikator
Schutzhülle gegen Abrieb und Spritzer
Wahlweise mit Seilarmen oder elastischen FLEX-Armen
150 FLEX für entsprechende horizontale Kantenanwendungen geprüft
| MerkmalABSORBICA-Y MGO 80ABSORBICA-Y MGO 150 FLEX | ||
| Herstellerreferenz | L012BB00 | L014BB01 |
| Ausführung der Arme | Seil | Elastisches Gurtband |
| Gesamtlänge inkl. Verbindungselemente | 100 cm | 183 cm |
| Gewicht | 1.730 g | 1.690 g |
| Zulässiges Gesamtgewicht | 60–140 kg | 60–140 kg |
| Gewichtsbereich nach CSA | – | 75–140 kg |
| Endverbindungen | 2 × MGO 60 INT | 2 × MGO 60 INT |
| Gurtseitige Verbindung | Bm’D mit CAPTIV | Bm’D mit CAPTIV |
| Kantenprüfung PPE-R/11.074 | Nein | Ja |
| MerkmalAngabe | |
| Öffnungsweite | 60 mm |
| Verschluss | Automatisch verriegelnd |
| Festigkeit Hauptachse | 23 kN |
| Norm | EN 362:2004 Klasse A |
| Material | Aluminium |
• Polyester
• Polyamid
• Hochdichtes Polyethylen
• Aluminium
| Kennzeichnung | CE-Kennzeichnung |
| Norm | EN 355:2002 |
| Verordnung | Verordnung (EU) 2016/425 |
| Norm | ANSI Z359.13, 12 ft Free Fall |
| Norm | GB/T 24538 Typ II |
| Konformität | Entspricht der japanischen Vorschrift zum Schutz gegen Absturz |
| Norm | CSA Z259.11-17 |
| Prüfgrundlage | Anforderungen der PPE-R/11.074 für horizontale Anwendungen |
| Norm | EN 362:2004 Klasse A |
Das angegebene Gewicht von 60 bis 140 kg bezeichnet das Gesamtgewicht der anwendenden Person einschließlich Kleidung, Werkzeug und mitgeführter Ausrüstung. Bei Verwendung der 150-FLEX-Ausführung nach CSA Z259.11-17 gilt ein Bereich von 75 bis 140 kg.
Das ABSORBICA-Y MGO muss an einem dafür vorgesehenen Auffangpunkt eines geeigneten Auffanggurtes befestigt werden. Der Anschlagpunkt sollte möglichst oberhalb der anwendenden Person liegen, damit das Verbindungsmittel möglichst straff bleibt und die mögliche Sturzhöhe reduziert wird.
Beim Passieren einer Zwischensicherung muss immer mindestens ein Arm mit einem geeigneten Anschlagpunkt verbunden bleiben.
Der gerade nicht verwendete Arm darf nicht an einem beliebigen Material- oder Befestigungspunkt des Gurtes eingehängt werden. Hierfür dürfen nur ausdrücklich dafür vorgesehene Parkpositionen verwendet werden, die bei einem Sturz die vollständige Entfaltung des Falldämpfers nicht behindern.
Vor jeder Verwendung müssen Verbindungsmittel, Sicherheitsnähte, Falldämpfer, Sturzindikator, Schutzhülle, CAPTIV, Bm’D und beide MGO auf Verschleiß, Beschädigungen und korrekte Funktion kontrolliert werden.
Die 150-FLEX-Ausführung wurde für horizontale Anwendungen über eine gratfreie Stahlkante mit 0,5 mm Radius geprüft. Schärfere oder gratige Kanten erfordern zusätzliche Schutzmaßnahmen beziehungsweise die Vermeidung eines Sturzes über die Kante.
Vor jedem Einsatz muss außerdem der erforderliche Sturzraum unterhalb der anwendenden Person berücksichtigt werden.
Sekundärmaterial: Polyester, Polyethylen, Aluminium
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 60-140
max. Lebensdauer (Jahre): 10
max. Nutzungsdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 355
Zusatz-Norm: ANSI
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
EAN: 3342540846135
Hersteller-Artikelnummer (MPN): L014BB01
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
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6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.

