Der RopeGuide TwinLine ist ein innovativer Kambiumschoner zur zeitgleichen Nutzung von zwei Seilen.
Als Ankerseil (Kambiumschoner) kann ein kurzes, gespleißtes ART-Seil (SpliceAnchor) mit offenem Auge in verschiedenen Längen (bis 4,5 Meter) oder ein langes Seil nach EN 1891 (10 bis 12 mm Stärke) in beliebigen Längen und ohne Endverbindungen in den Gerätekörper eingezogen werden.
Ein Einbau des RopeGuide vom Boden aus gestaltet sich sehr einfach und es können in einem Schritt gleich zwei Seillinien installiert werden.
Der anschließende Aufstieg kann entweder am Einfachseil oder auch am laufenden Doppelseil erfolgen.
Hierdurch kann ebenfalls eine zweite Person zeitgleich aufsteigen oder om Falle einer Rettungssituation schnell den verunfallten Kletterer erreichen.
Dies wird durch die abnehmbare Knotenhülse aus hochfestem Kunststoff ermöglicht, die zum Patent angemeldet ist.
Normen:
EN 795 B (temporäres Anschlagmittel)
CEN/TS 16415/2013 (Benutzung mit zwei Personen zeitgleich)
EN 12841:2006 (redundante Sicherung im Industrieklettern)
Details:
- integrierter ZipAbsorber (Fangstoßdämpfer)
- mobiler Ankerpunkt
- flüssiger Lauf des Seils durch die Cocoon-Seilrolle
- stufenlos verstellbar
- zugelassen für das Aufsteigen und Arbeiten mit 2 Personen zeitgleich
- zertifiziert nach EN 795 B, CEN/TS 16415:2013 und in Anlehnung an EN 355:2002
- optimale Choking-Funktion (würgendes Anliegen am Stamm)
- Mindestbruchlast: 18 kN
Mehr anzeigen
Normen:
EN 795 B (temporäres Anschlagmittel)
CEN/TS 16415/2013 (Benutzung mit zwei Personen zeitgleich)
EN 12841:2006 (redundante Sicherung im Industrieklettern)
Details:
- integrierter ZipAbsorber (Fangstoßdämpfer)
- mobiler Ankerpunkt
- flüssiger Lauf des Seils durch die Cocoon-Seilrolle
- stufenlos verstellbar
- zugelassen für das Aufsteigen und Arbeiten mit 2 Personen zeitgleich
- zertifiziert nach EN 795 B, CEN/TS 16415:2013 und in Anlehnung an EN 355:2002
- optimale Choking-Funktion (würgendes Anliegen am Stamm)
- Mindestbruchlast: 18 kN
Mehr anzeigen
Marke:
ART
Gewicht: 1.1 kg
EAN: 4250543999934
ART GmbH
In den Sennen 19
32369 Rahden-Wehen
Deutschland
E-Mail: info@climb-art.de
In den Sennen 19
32369 Rahden-Wehen
Deutschland
E-Mail: info@climb-art.de
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.