Die TEXORA MAMBA ist eine kompakte, vernähte Anschlagschlinge für Rettungs-, Zugangs- und Sicherungssysteme. Ihr tragender Kern besteht aus Para-Aramidfasern und erreicht eine Mindestbruchkraft von 49 kN bei Belastung von Ende zu Ende.
Eine Schutzhülle aus Polyester und Elastan umschließt den tragenden Kern und erleichtert das Handling. Die Schlinge ist in sieben Längen von 0,5 bis 2,0 m erhältlich und für die gleichzeitige Verwendung durch maximal zwei Personen zertifiziert.
Die Para-Aramidfasern bieten eine hohe mechanische und thermische Widerstandsfähigkeit. Der Hersteller beschreibt die MAMBA als besonders widerstandsfähig gegenüber:
• Schnitten und Abrieb
• Stößen und mechanischer Beanspruchung
• Feuer und Hitzeeinwirkungen
• Säuren
• Einwirkungen beim Schweißen
Der Schmelzpunkt des Para-Aramid-Kerns liegt bei 450 °C, der Schmelzpunkt der Polyester-Elastan-Hülle bei 230 °C. Diese Werte sind Materialkennwerte und dürfen nicht mit einer zulässigen dauerhaften Gebrauchstemperatur gleichgesetzt werden.
Trotz ihrer hohen Mindestbruchkraft besitzt die MAMBA eine schlanke und flexible Konstruktion. Sie lässt sich um geeignete Strukturen legen und kompakt am Gurt oder in einer Ausrüstungstasche transportieren.
Die MAMBA kann entsprechend ihrer Zertifizierung als Anschlageinrichtung oder Verbindungsmittel eingesetzt werden. Durch die hohe Festigkeit ist bei geeigneten Anschlagstrukturen auch eine Verwendung im Ankerstich möglich. Die konkrete Installation muss entsprechend der Gebrauchsanleitung und der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung erfolgen.
Vernähte Anschlagschlinge mit Para-Aramid-Kern
Mindestbruchkraft von 49 kN
Erhöhte Widerstandsfähigkeit gegen Schnitte und Abrieb
Für thermisch und mechanisch anspruchsvolle Einsatzbedingungen
Kompakte und flexible Konstruktion
Als Anschlagschlinge und Verbindungsmittel zertifiziert
Für die gleichzeitige Verwendung durch maximal zwei Personen
In sieben Längen von 0,5 bis 2,0 m erhältlich
| Merkmal | Angabe |
| Hersteller | TEXORA |
| Modell | MAMBA |
| Produktart | Vernähte Rund- und Anschlagschlinge |
| Material des tragenden Kerns | Para-Aramidfasern |
| Material der Schutzhülle | Polyester und Elastan |
| Mindestbruchkraft | 49 kN bei Belastung von Ende zu Ende |
| Schmelzpunkt des Para-Aramid-Kerns | 450 °C |
| Schmelzpunkt der Schutzhülle | 230 °C |
| Farbe | Schwarz |
| Grundreferenz | LANMAM |
| Maximale Personenzahl | 2 Personen gemäß CEN/TS 16415 |
| Länge | Variantenreferenz |
| 0,5 m | LANMAM05 |
| 0,8 m | LANMAM08 |
| 1,0 m | LANMAM10 |
| 1,2 m | LANMAM12 |
| 1,5 m | LANMAM15 |
| 1,8 m | LANMAM18 |
| 2,0 m | LANMAM20 |
| Kennzeichnung | CE-Kennzeichnung |
| Norm | EN 354:2010 |
| Norm | EN 795:2012 Typ B |
| Norm | CEN/TS 16415:2013 für maximal zwei Personen |
Die erhöhte Schnitt- und Abriebfestigkeit macht einen geeigneten Kantenschutz nicht grundsätzlich überflüssig. Vor der Installation müssen die Anschlagstruktur, mögliche Kanten, der Durchmesser der Struktur und die Belastungsrichtung beurteilt werden.
Die Schlinge ist vor jeder Verwendung auf Schnitte, Abrieb, beschädigte Nähte, Verfärbungen, thermische Einwirkungen und chemische Schäden zu kontrollieren. Bei sichtbarer Beschädigung, nach außergewöhnlicher Belastung oder bei Zweifeln am Zustand muss sie ausgesondert werden.
Die angegebenen Schmelzpunkte sind Materialkennwerte und keine Freigabe für den dauerhaften Einsatz bei diesen Temperaturen.
Made in: EUROPE
EAN: 4250543901951
Hersteller-Artikelnummer (MPN): 11019040
4. linija 44
LV-3001 Jelgava
Lettland
E-Mail: sales@texora.eu
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5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.

