Die Reepschnüre von Blacksafe® zeichnen sich durch ihre hervorragende Qualität aus. Sie sind besonders abriebfest und bieten durch ihre sehr gute Knotbarkeit ein Maximum an Komfort.
Unser Service für euch:
Bestelle dir jetzt deine Blacksafe Reepschnur in der von dir benötigten Länge!
Einfach eine Farbe auswählen, bei "die gewünschte Länge" deine Wunschlänge eintragen sowie bei Menge die gewünschte Anzahl hinterlegen.
Egal welche Länge, wir liefern euch alle Längen (Maximallänge: siehe unten) die ihr benötigt.
BITTE BEACHTEN: Meterware ist von Rückgabe oder Umtausch Ausgeschlossen!
Normen: CE, EN 564
statische Belastbarkeit nach Durchmesser:
- 4mm: 4,5 kN
- 5mm: 6,0 kN
- 6mm: 10,5 kN
- 7mm: 15,0 kN
- 8mm: 18,0 kN
Maximallängen für eine Lieferung am Stück:
- 4mm: 300 Meter
- 5mm: 300 Meter
- 6mm: 300 Meter
- 7mm: 1000 Meter
- 8mm: 800 Meter
Mehr anzeigen
Unser Service für euch:
Bestelle dir jetzt deine Blacksafe Reepschnur in der von dir benötigten Länge!
Einfach eine Farbe auswählen, bei "die gewünschte Länge" deine Wunschlänge eintragen sowie bei Menge die gewünschte Anzahl hinterlegen.
Egal welche Länge, wir liefern euch alle Längen (Maximallänge: siehe unten) die ihr benötigt.
BITTE BEACHTEN: Meterware ist von Rückgabe oder Umtausch Ausgeschlossen!
Normen: CE, EN 564
statische Belastbarkeit nach Durchmesser:
- 4mm: 4,5 kN
- 5mm: 6,0 kN
- 6mm: 10,5 kN
- 7mm: 15,0 kN
- 8mm: 18,0 kN
Maximallängen für eine Lieferung am Stück:
- 4mm: 300 Meter
- 5mm: 300 Meter
- 6mm: 300 Meter
- 7mm: 1000 Meter
- 8mm: 800 Meter
Mehr anzeigen
Breite (ca. mm):
6
Gewicht / Meter (Gramm): 22
Primärmaterial: Polyamid
S-Festigkeit (kN): 10,5
Durchmesser (ca. mm): 6,0
max. Lebensdauer (Jahre): 15
max. Nutzungsdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 564
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Blacksafe
Made in: EUROPE
Gewicht: 0.01 kg
Gewicht / Meter (Gramm): 22
Primärmaterial: Polyamid
S-Festigkeit (kN): 10,5
Durchmesser (ca. mm): 6,0
max. Lebensdauer (Jahre): 15
max. Nutzungsdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 564
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Blacksafe
Made in: EUROPE
Hersteller-Artikelnummer (MPN): BRE6
Blacksafe GmbH
Raiffeisenstraße 4b
83607 Holzkirchen
Deutschland
E-Mail: info@blacksafe.de
Raiffeisenstraße 4b
83607 Holzkirchen
Deutschland
E-Mail: info@blacksafe.de
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.