Das LOV3 ist die Weiterentwicklung des LOV2, welches sich als erstes Komplett-Gerät der Welt, mit seiner multifunktionalen Einsatzmöglichkeit als mitlaufendes Auffanggerät und Abseilgerät, auf diagonalen, gespannten und frei hängenden Seilen einen Namen gemacht hat.
Es ist zeitgleich ein Abseilgerät sowie ein mitlaufendes Auffanggerät, das an normalen vertikalen Seilen oder gespannten und diagonalen Seilen arbeitet. Das Gerät kann am Seil installiert oder von diesem entfernt werden, während es mit dem Karabiner verbunden ist. Es besteht daher keine Gefahr, dass das Gerät beim Ein- oder Ausbau des Seils herunterfällt.
Zertifizierungen:
EN 12841 Typ A, B und C in Kombination mit Statikseilen nach EN 1891 Typ A (Ø 10 bis 11 mm)
EN 15151-1 in Kombination mit Statikseilen nach EN 1891 Typ A (Ø 10 bis 11 mm)
EN 15151-1 in Kombination mit Dynamikseilen nach EN 892 (Ø 9,5 bis 10,5 mm)
EN 341 Typ 2 in Kombination mit Statikseilen nach EN 1891 Typ A (Ø 10,5 mm)
EN 358: Kombination LOV3 mit dem LOVROPE-Lanyard
Zusätzlich erfüllt es die einschlägigen Anforderungen von EN 353.2 mit Ausnahme des automatischen Abstiegs.
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Es ist zeitgleich ein Abseilgerät sowie ein mitlaufendes Auffanggerät, das an normalen vertikalen Seilen oder gespannten und diagonalen Seilen arbeitet. Das Gerät kann am Seil installiert oder von diesem entfernt werden, während es mit dem Karabiner verbunden ist. Es besteht daher keine Gefahr, dass das Gerät beim Ein- oder Ausbau des Seils herunterfällt.
Zertifizierungen:
EN 12841 Typ A, B und C in Kombination mit Statikseilen nach EN 1891 Typ A (Ø 10 bis 11 mm)
EN 15151-1 in Kombination mit Statikseilen nach EN 1891 Typ A (Ø 10 bis 11 mm)
EN 15151-1 in Kombination mit Dynamikseilen nach EN 892 (Ø 9,5 bis 10,5 mm)
EN 341 Typ 2 in Kombination mit Statikseilen nach EN 1891 Typ A (Ø 10,5 mm)
EN 358: Kombination LOV3 mit dem LOVROPE-Lanyard
Zusätzlich erfüllt es die einschlägigen Anforderungen von EN 353.2 mit Ausnahme des automatischen Abstiegs.
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Länge (ca. mm):
80
Breite (ca. mm): 150
Höhe (ca. mm): 40
Durchmesser (von bis ca. mm): 9,5-11
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Edelstahl, Polyamir,
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 120
max. Lebensdauer (Jahre): 30
CE Normen: EN 12841 • EN 15151-1 • EN 341
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: TAZ
Gewicht: 0.38 kg
Breite (ca. mm): 150
Höhe (ca. mm): 40
Durchmesser (von bis ca. mm): 9,5-11
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Edelstahl, Polyamir,
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 120
max. Lebensdauer (Jahre): 30
CE Normen: EN 12841 • EN 15151-1 • EN 341
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: TAZ
EAN: 4251710800695
Hersteller-Artikelnummer (MPN): TAZ103C
SAS TAZ
ZA du Tire Poix
38660 St Vincent de Mercuze
Frankreich
E-Mail: contact@taz3d.fr
ZA du Tire Poix
38660 St Vincent de Mercuze
Frankreich
E-Mail: contact@taz3d.fr
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.