Aluminiumkarabiner mit gebogenem Schnapper und extragroßer Öffnung.
Der KONG Paddle Karabiner ist aus Aluminium mit gebogenem Schnapper und einer besonders großen Schnapperöffnung von 32 mm, was bedeutet das Materialien mit einem Durchmesser von 32 mm „umfasst“ werden können. Ursprünglich wurde der KONG Paddle konzipiert, um den Griff eines Paddels, z. B. beim Kajak oder Kanadier zu „umfassen“ und gegen Verlust im Wasser zu schützen. Aufgrund der beachtlichen Schnapperöffnung hat der KONG Paddle aber noch viele andere Anwendungsmöglichkeiten und Liebhaber gefunden. Besonders beliebt auch bei Besitzern von Kinderwägen, Buggies oder ähnlichen Fahrzeugen. Mit dem KONG Paddle kann man Taschen, Beutel oder Transportsäcke an der Querstange des Kinderwagens einhängen und auch schnell, sicher und komfortabel wieder aushängen. Wer einen Kinderwagen schiebt, der weiß wie wichtig es ist den gesamten Inhalt von Wickeltaschen immer parat zu haben. Man kann den Kinderwagen selbst aber auch gegen „davonrollen“ sichern, indem man z. B. mittels einer zusätzlichen Schlinge einen Fixpunkt / Anschlagpunkt herstellt. Auch bei starkem Wind oder auf schrägen Flächen, im Auto, im Zug, wenn man den Kinderwagen einfach nur abstellen und gegen verrutschen oder davonrollen sichern muss.
Der KONG Paddle erfüllt den CE Standard für Karabinerhaken im Sport (EN12275). Der KONG Paddle wiegt entweder 71 g, wenn man die Variante mit dem Drahtbügel auf die Waage legt oder 80 g als Modell mit massivem Schnappverschluss. Die Belastbarkeit von 22 kN (2,2 to) wird man wohl beim Kajakpaddel bzw. am Kinderwagen oder Buggie nicht in Verlegenheit bringen, denn grundsätzlich ist der KONG Paddle als PSAgA konzipiert, also als persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz von Menschen.
Der KONG Paddle verfügt über eine individuelle Seriennummerierung, was eine eindeutige Identifizierung jedes einzelnen Exemplars möglich macht. Die 100 % Qualitätskontrolle im Hause KONG Italy findet natürlich auch beim Paddle statt. Jeder Karabiner wird einmal auf ca. 2/3 seines Bruchwertes belastet bevor er das Haus KONG Italy verlässt. Beim Paddle bedeuten das ca. 1400 kg bzw. 1,4 to. Diesen Wert wird der Karabinerhaken aller Wahrscheinlichkeit nicht noch ein zweites Mal während seiner Lebenszeit aushalten müssen, … könnte aber deutlich mehr.
Alle KONG Paddle Karabinerhaken werden vollständig in Italien gefertigt.
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Der KONG Paddle Karabiner ist aus Aluminium mit gebogenem Schnapper und einer besonders großen Schnapperöffnung von 32 mm, was bedeutet das Materialien mit einem Durchmesser von 32 mm „umfasst“ werden können. Ursprünglich wurde der KONG Paddle konzipiert, um den Griff eines Paddels, z. B. beim Kajak oder Kanadier zu „umfassen“ und gegen Verlust im Wasser zu schützen. Aufgrund der beachtlichen Schnapperöffnung hat der KONG Paddle aber noch viele andere Anwendungsmöglichkeiten und Liebhaber gefunden. Besonders beliebt auch bei Besitzern von Kinderwägen, Buggies oder ähnlichen Fahrzeugen. Mit dem KONG Paddle kann man Taschen, Beutel oder Transportsäcke an der Querstange des Kinderwagens einhängen und auch schnell, sicher und komfortabel wieder aushängen. Wer einen Kinderwagen schiebt, der weiß wie wichtig es ist den gesamten Inhalt von Wickeltaschen immer parat zu haben. Man kann den Kinderwagen selbst aber auch gegen „davonrollen“ sichern, indem man z. B. mittels einer zusätzlichen Schlinge einen Fixpunkt / Anschlagpunkt herstellt. Auch bei starkem Wind oder auf schrägen Flächen, im Auto, im Zug, wenn man den Kinderwagen einfach nur abstellen und gegen verrutschen oder davonrollen sichern muss.
Der KONG Paddle erfüllt den CE Standard für Karabinerhaken im Sport (EN12275). Der KONG Paddle wiegt entweder 71 g, wenn man die Variante mit dem Drahtbügel auf die Waage legt oder 80 g als Modell mit massivem Schnappverschluss. Die Belastbarkeit von 22 kN (2,2 to) wird man wohl beim Kajakpaddel bzw. am Kinderwagen oder Buggie nicht in Verlegenheit bringen, denn grundsätzlich ist der KONG Paddle als PSAgA konzipiert, also als persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz von Menschen.
Der KONG Paddle verfügt über eine individuelle Seriennummerierung, was eine eindeutige Identifizierung jedes einzelnen Exemplars möglich macht. Die 100 % Qualitätskontrolle im Hause KONG Italy findet natürlich auch beim Paddle statt. Jeder Karabiner wird einmal auf ca. 2/3 seines Bruchwertes belastet bevor er das Haus KONG Italy verlässt. Beim Paddle bedeuten das ca. 1400 kg bzw. 1,4 to. Diesen Wert wird der Karabinerhaken aller Wahrscheinlichkeit nicht noch ein zweites Mal während seiner Lebenszeit aushalten müssen, … könnte aber deutlich mehr.
Alle KONG Paddle Karabinerhaken werden vollständig in Italien gefertigt.
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Länge (ca. mm):
113
Breite (ca. mm): 79
Höhe (ca. mm): 12
Primärmaterial: Aluminium
Kara-Typ: D
Kara-Verschluss: ohne Verriegelung
Kara System: Keylock
Kara-Bruchlast längs: 22
Kara-Bruchlast quer: 8
Kara-Bruchlast offen: 7
Schnapperöffnung: 31
CE Normen: EN 12275
Zusatz-Norm: UIAA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Kong
Gewicht: 0.08 kg
Breite (ca. mm): 79
Höhe (ca. mm): 12
Primärmaterial: Aluminium
Kara-Typ: D
Kara-Verschluss: ohne Verriegelung
Kara System: Keylock
Kara-Bruchlast längs: 22
Kara-Bruchlast quer: 8
Kara-Bruchlast offen: 7
Schnapperöffnung: 31
CE Normen: EN 12275
Zusatz-Norm: UIAA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Kong
EAN: 8023577056852
Hersteller-Artikelnummer (MPN): 765M10RC0KK
KONG s.p.a.
via XXV Aprile, 4
23804 Monte Marenzo (LC)
Italien
E-Mail: info@kong.it
via XXV Aprile, 4
23804 Monte Marenzo (LC)
Italien
E-Mail: info@kong.it
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.