Die NEUEN Zipspeed-Tandem Rollen von ISC repräsentieren die branchenführende Zipline Trolley-Innovation auf höchstem Niveau!
Das Design dieser mittelgroßen Tandemrollen verwendet modernste Techniken, um sicherzustellen, dass der Trolley flüssig läuft!
Die Zipspeed-Tandems sind mit gummierten, tiefen Rillenlagern ausgestattet, um eine optimale Leistung und eine Lebensdauer von mehreren tausend Kilometer zu erzielen.
Die Seitenplatten bestehen aus Aerospace Grade 7075 Aluminium, um die Biegung zu minimieren.
Zusätzlich wurde auch einen Gummi-Bremspuffer eingeführt, um den Aufprall am Ende des Laufs zu absorbieren.
Der Hauptbefestigungspunkt ist groß genug, um eine Vielzahl von Karabinern und Snaphooks aufzunehmen.
Es gibt zusätzliche Befestigungslöcher für ein sekundäres Lanyard und ein kleines zentrales Loch, in das ein Zubehörteil (ZipGrip Handle Bar usw.) montiert werden kann.
Wir bieten Versionen für Stahlseile mit einem Maximaldurchmesser von 13 mm, 16 mm oder 20 mm an.
Details:
- Material: Aluminium und Edelstahl
- Lagerung: Kugellager
- Bruchlast: 40 kN
- Maße: 206 x 111 x 31 mm
- Normen: CE, EN 12278 Mehr anzeigen
Das Design dieser mittelgroßen Tandemrollen verwendet modernste Techniken, um sicherzustellen, dass der Trolley flüssig läuft!
Die Zipspeed-Tandems sind mit gummierten, tiefen Rillenlagern ausgestattet, um eine optimale Leistung und eine Lebensdauer von mehreren tausend Kilometer zu erzielen.
Die Seitenplatten bestehen aus Aerospace Grade 7075 Aluminium, um die Biegung zu minimieren.
Zusätzlich wurde auch einen Gummi-Bremspuffer eingeführt, um den Aufprall am Ende des Laufs zu absorbieren.
Der Hauptbefestigungspunkt ist groß genug, um eine Vielzahl von Karabinern und Snaphooks aufzunehmen.
Es gibt zusätzliche Befestigungslöcher für ein sekundäres Lanyard und ein kleines zentrales Loch, in das ein Zubehörteil (ZipGrip Handle Bar usw.) montiert werden kann.
Wir bieten Versionen für Stahlseile mit einem Maximaldurchmesser von 13 mm, 16 mm oder 20 mm an.
Details:
- Material: Aluminium und Edelstahl
- Lagerung: Kugellager
- Bruchlast: 40 kN
- Maße: 206 x 111 x 31 mm
- Normen: CE, EN 12278 Mehr anzeigen
Länge (ca. mm):
111
Breite (ca. mm): 206
Höhe (ca. mm): 31
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Edelstahl
Lager (Rollen): Kugellager (Wälzlager)
Geeignet für Seilart (Rollen): Stahl und Textil
Bruchlast (kN): 40
Mindestbruchlast (MBL): 4000
CE Normen: EN 12278
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: ISC
Zusatzinformation: max Rollgeschwindigkeit 111 km/h
Gewicht: 0.88 kg
Breite (ca. mm): 206
Höhe (ca. mm): 31
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Edelstahl
Lager (Rollen): Kugellager (Wälzlager)
Geeignet für Seilart (Rollen): Stahl und Textil
Bruchlast (kN): 40
Mindestbruchlast (MBL): 4000
CE Normen: EN 12278
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: ISC
Zusatzinformation: max Rollgeschwindigkeit 111 km/h
Hersteller-Artikelnummer (MPN): RP075
International Safety Components Ltd.
Unit 1, Plot 2, Llandygai Industrial Estate
LL57 4YH Gwynedd
Vereinigtes Königreich
E-Mail: tel: +44 (0) 1248 363 110
Verantwortliche Person
Blacksafe GmbH
Raiffeisenstraße 4b
83607 Holzkirchen
Deutschland
info@blacksafe.de
Unit 1, Plot 2, Llandygai Industrial Estate
LL57 4YH Gwynedd
Vereinigtes Königreich
E-Mail: tel: +44 (0) 1248 363 110
Verantwortliche Person
Blacksafe GmbH
Raiffeisenstraße 4b
83607 Holzkirchen
Deutschland
info@blacksafe.de
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.