Für die Entwicklung der ZIPPEY wurden Zipline-Anwender aus der ganzen Welt mit einbezogen um alle Eigenschaften, welche in diesem Bereich erforderlich sind, zu erfüllen.
Das beste Gewicht-/Leistungsverhältnis auf dem Markt erzielt die ZIPPEY durch eine Fertigung aus einer High-soec 4 mm ALuminiumplatte, ein geschmiedetes Aluminiumgate sowie Edelstahlrollen
Für Seile mit einem Durchmesser von max. 13 mm.
Details:
- Material: Aluminium und Edelstahl
- Lagerung: Kugellager
- Bruchlast: 25 kN
- Höchstgeschwindigkeit: max. 90 km/h
- Maße: 154 x 131 x 46 mm
- Normen: CE, EN 12278 Mehr anzeigen
Für Seile mit einem Durchmesser von max. 13 mm.
Details:
- Material: Aluminium und Edelstahl
- Lagerung: Kugellager
- Bruchlast: 25 kN
- Höchstgeschwindigkeit: max. 90 km/h
- Maße: 154 x 131 x 46 mm
- Normen: CE, EN 12278 Mehr anzeigen
Länge (ca. mm):
154
Breite (ca. mm): 131
Höhe (ca. mm): 46
Durchmesser (von bis ca. mm): 8 - 13
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Stahlrolle
Geeignet für Seilart (Rollen): Stahl
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 140
Bruchlast (kN): 25
CE Normen: EN 12278
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: ISC
Zusatzinformation: maximale Rollgeschwindigkeit 90 km/h
Gewicht: 0.45 kg
Breite (ca. mm): 131
Höhe (ca. mm): 46
Durchmesser (von bis ca. mm): 8 - 13
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Stahlrolle
Geeignet für Seilart (Rollen): Stahl
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 140
Bruchlast (kN): 25
CE Normen: EN 12278
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: ISC
Zusatzinformation: maximale Rollgeschwindigkeit 90 km/h
Hersteller-Artikelnummer (MPN): RP074
International Safety Components Ltd.
Unit 1, Plot 2, Llandygai Industrial Estate
LL57 4YH Gwynedd
Vereinigtes Königreich
E-Mail: tel: +44 (0) 1248 363 110
Verantwortliche Person
Blacksafe GmbH
Raiffeisenstraße 4b
83607 Holzkirchen
Deutschland
info@blacksafe.de
Unit 1, Plot 2, Llandygai Industrial Estate
LL57 4YH Gwynedd
Vereinigtes Königreich
E-Mail: tel: +44 (0) 1248 363 110
Verantwortliche Person
Blacksafe GmbH
Raiffeisenstraße 4b
83607 Holzkirchen
Deutschland
info@blacksafe.de
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.