Highlights
Ausführung
Rechts
Kompatibilität
Vor 2026
Gewicht
10 g
Referenz
B02100
Produktbeschreibung
Petzl PANTIN Fußband rechts – Ersatzriemen für PANTIN Version vor 2026
Das Petzl PANTIN Fußband B02100 ist ein Ersatzriemen für die rechte PANTIN-Fußsteigklemme der Generation vor 2026. Es ermöglicht den Austausch eines verschlissenen oder beschädigten Fußbands, ohne die komplette Fußsteigklemme ersetzen zu müssen.
Wichtig: Dieses Ersatzteil ist für die ältere PANTIN-Version vorgesehen und darf nicht mit dem Ersatzriemen der aktuellen PANTIN-Generation ab 2026 verwechselt werden.
Ersatzfußband für die ältere rechte PANTIN
Das Fußband ist für die rechte Ausführung der älteren Petzl PANTIN vorgesehen. Die Herstellerreferenz des Ersatzteils lautet B02100.
Das Band besteht aus hochmodularem Polyethylen und Aluminium und wiegt lediglich 10 g.
Geliefert wird ausschließlich das Ersatzfußband. Eine PANTIN-Fußsteigklemme ist nicht im Lieferumfang enthalten.
Produkt-Highlights
- Original Petzl Ersatzfußband
- Für die rechte PANTIN-Fußsteigklemme
- Für die PANTIN-Version vor 2026
- Herstellerreferenz B02100
- Gewicht nur 10 g
- Material: hochmodulares Polyethylen und Aluminium
- Austausch des Fußbands ohne Austausch der kompletten PANTIN
- Lieferung ohne Fußsteigklemme
Technische Daten
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Hersteller | Petzl |
| Produkt | PANTIN Fußband rechts |
| Herstellerreferenz | B02100 |
| Produkttyp | Ersatzfußband |
| Ausführung | Rechter Fuß |
| Kompatibilität | Rechte Petzl PANTIN der Version vor 2026 |
| Material | Hochmodulares Polyethylen / Aluminium |
| Gewicht | 10 g |
| EAN | 3342540103757 |
| Verpackungseinheit | 1 Stück |
Lieferumfang
- 1 × Petzl Ersatzfußband B02100 für PANTIN rechts
- PANTIN-Fußsteigklemme nicht enthalten
Wichtige Anwendungshinweise
- Das Ersatzfußband B02100 ist für die rechte PANTIN-Version vor 2026 vorgesehen.
- Vor der Bestellung muss die vorhandene PANTIN-Version geprüft werden.
- Das B02100 darf nicht mit dem Ersatzriemen für die aktuelle PANTIN-Generation ab 2026 verwechselt werden.
- Die Montage muss entsprechend den für die vorhandene PANTIN geltenden Herstellerangaben erfolgen.
- Vor der Verwendung müssen das Fußband und seine Befestigung auf korrekten Sitz, Verschleiß und Beschädigungen kontrolliert werden.
- Die PANTIN-Fußsteigklemme ist keine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.
Verwendung:
Arboristik • Sport • Speläologie • Rettung
Einsatzbereich: Arboristik • Sport • Speläologie • Rettung
Durchmesser (von bis ca. mm): 8-13
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Edelstahl • hochdichtes Polyethylen
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Made in: EUROPE
Gewicht: 0.09 kg
Einsatzbereich: Arboristik • Sport • Speläologie • Rettung
Durchmesser (von bis ca. mm): 8-13
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Edelstahl • hochdichtes Polyethylen
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Made in: EUROPE
EAN: 3342540103757
Hersteller-Artikelnummer (MPN): B02100
Petzl Distribution
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.

