Die PETZL AMPOULE BAT’INOX ist der passende Verbundmörtel zum Einsetzen von PETZL BAT’INOX-Verankerungen. Das Set wird als 10er-Pack geliefert und ist speziell für die Montage der entsprechenden BAT’INOX-Verbundanker vorgesehen.
Der Verbundmörtel ist für das Einsetzen von BAT’INOX-Ankern vorgesehen. PETZL führt hierfür die Referenz G103AA00 als abgestimmtes Befestigungsmittel.
Bei der Montage sind Bohrlochabmessungen, Reinigung, Einsetzen des Verbundmörtels, Positionierung des Ankers und die erforderliche Aushärtezeit entsprechend der aktuellen PETZL-Gebrauchsanleitung einzuhalten.
PETZL nennt für den G103AA00-Verbundmörtel in Verbindung mit dem BAT’INOX eine empfohlene Aushärtezeit von 40 Minuten bis 10 Stunden.
Die erforderliche Zeit ist von den jeweiligen Umgebungsbedingungen abhängig. Der installierte Anker darf daher erst entsprechend den Herstellerangaben und nach vollständiger Aushärtung belastet werden.
Die AMPOULE BAT’INOX wird von PETZL als 10er-Pack angeboten.
PETZL weist darauf hin, dass als Pack verkaufte Produkte nicht für den Einzelweiterverkauf gekennzeichnet sind.
| Merkmal | Angabe |
| Hersteller | PETZL |
| Produkt | AMPOULE BAT’INOX |
| Referenz | G103AA00 |
| Produkttyp | Verbundmörtel |
| Verwendung | Einsetzen von PETZL BAT’INOX-Verankerungen |
| Lieferumfang | 10er-Pack |
| Gewicht laut Hersteller | 20 g |
| Empfohlene Aushärtezeit | 40 Min. bis 10 Std.* |
| Eigene EN-Zertifizierung | vom Hersteller nicht angegeben |
• abhängig von den Umgebungsbedingungen und entsprechend der aktuellen PETZL-Gebrauchsanleitung.
EAN: 3342540829862
Hersteller-Artikelnummer (MPN): G103AA00
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
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5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.

