Der URBAN II von SINGING ROCK ist ein voll verstellbarer Sitzgurt, welcher sich ideal zur Arbeitspositionierung eignet.br />
- Seitliche Anschlagpunkte zur Arbeitspositionierung (EN 358)
- Frontaler Anschlagpunkt (EN 813)
- 2 Materialschlaufen mit Lastaufnahme von 10 kg
- Zusätzliche Schlaufen mit Lastaufnahme 5 kg für mehr Raum zur Mitnahme und Management von Ausrüstung
Normen: CE, EN 358, EN 813
max. Gewicht: 150kg
Größenangaben:
Größe S:
Hüftumfang: 55 - 80cm
Beinumfang: 45 - 60cm
Größe M/L:
Hüftumfang: 75 - 100cm
Beinumfang: 50 - 75cm
Größe XL:
Hüftumfang: 85 - 130cm
Beinumfang: 50 - 75cm Mehr anzeigen
- Seitliche Anschlagpunkte zur Arbeitspositionierung (EN 358)
- Frontaler Anschlagpunkt (EN 813)
- 2 Materialschlaufen mit Lastaufnahme von 10 kg
- Zusätzliche Schlaufen mit Lastaufnahme 5 kg für mehr Raum zur Mitnahme und Management von Ausrüstung
Normen: CE, EN 358, EN 813
max. Gewicht: 150kg
Größenangaben:
Größe S:
Hüftumfang: 55 - 80cm
Beinumfang: 45 - 60cm
Größe M/L:
Hüftumfang: 75 - 100cm
Beinumfang: 50 - 75cm
Größe XL:
Hüftumfang: 85 - 130cm
Beinumfang: 50 - 75cm Mehr anzeigen
Verwendung:
Höhenarbeit
Einsatzbereich: Höhenarbeit
Allg. Größe: S • M/L • XL
Gurt-Art: Sitzgurt
Verschlussart: Standardverschluss
Max. Nutzergewicht MRL (kg): 150
max. Lebensdauer (Jahre): 15
max. Nutzungsdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 358 • EN 813
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Singing Rock
Gewicht: 0.85 kg
Einsatzbereich: Höhenarbeit
Allg. Größe: S • M/L • XL
Gurt-Art: Sitzgurt
Verschlussart: Standardverschluss
Max. Nutzergewicht MRL (kg): 150
max. Lebensdauer (Jahre): 15
max. Nutzungsdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 358 • EN 813
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Singing Rock
EAN: 8595033335103
Hersteller-Artikelnummer (MPN): W0022BB02
SINGING ROCK s.r.o.
Poniklá
51242 Poniklá
Tschechien
E-Mail: info@singingrock.cz
Poniklá
51242 Poniklá
Tschechien
E-Mail: info@singingrock.cz
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.