Das GIANT ist ein innovatives und multifunktionales Abseilgerät mit ANTI-PANIK FUNKTION, das für Industriekletterprofis und die anspruchsvollsten Rettungstechniken entwickelt wurde.
Der patentierte Funktionsmechanismus, die unvergleichliche Strapazierfähigkeit der heiß geschmiedeten Aluminiumlegierung und die besonders ergonomische Form des Hebels verleihen dem Giant eine ausgezeichnete Kontrollierbarkeit auch bei hoher Belastung, bis zu 250 kg/zwei Personen.
Nicht nur als ein Abseilgerät für seilunterstützte Zugänge und Rettungen, besitzt das Giant eine Zertifizierung. Es ist auch als Auffanggerät (z.B. bei Fortbewegung am Seil mit Trennelementen), als Aufstiegshilfe, die sich durch besondere Gleitfähigkeit auszeichnet und als Sicherungsgerät fürs Sportklettern verwendbar.
Der Betätigungshebel besitzt:
- ein Anti-Panik-Sicherungssystem, welches das Abseilen im Falle von übermäßigem Druck auf den Hebel durch den Anwender abbremst
- eine zusätzliche Sperrfunktion, die stufenweise in Kraft tritt, perfekt für Pausephasen während des Abseilens
Eine Verlängerung mit Fingerauslöser ermöglicht ein direktes Einwirken auf die Nocke, um den Seildurchlauf bei limitierter oder fehlender Belastung zu beschleunigen.
Dank des bewegbaren Seitenteils mit Sicherheitshebel kann das Seil ohne Entfernen des Karabiners eingelegt werden.
Die große Einhängeöffnung ermöglicht den Einsatz eines zweiten Karabiners, damit die beiden Flansche sich nicht öffnen können.
Die kreisförmige Auflagevorgabe für das Seil, zusammen mit der offensichtlichen Markierung, innen und außen, ermöglicht eine einfache und intuitive Installation.
Das GIANT besticht durch eine Vielzahl von Zertifizierungen, die im Folgenden aufgelistet sind:
- EN 12841: Seileinstellvorrichtungen für halb-statische Seile des Durchmessers 10 - 11.5 mm
- Typ C: Abseilgerät für Arbeitsseile für Lasten bis zu 250 kg (10 - 11.5 mm) / 210 kg (10 - 10.9 mm)
- Typ B: Aufstiegsgerät für Arbeitsseile für Lasten bis zu 250 kg (10 - 11.5 mm) / 210 kg (10 - 10.9 mm)
- Typ A: Auffanggerät für Sicherheitsseile für Lasten bis zu 120 kg
- EN 341/2A: Abseilgeräte fürs Retten und Evakuierungen mit halb-statischen Seilen des Durchmessers 10.5 mm (Iridium 10.5 mm) für Lasten bis zu 200 kg.
- ANSI/ASSE Z359.4: Abseilgerät fürs Retten und Evakuieren mit halbstatischen Seilen des Durchmessers 11 mm (Iridium 11 mm).
- EN 15151-1: Sicherungsgeräte fürs Hochklettern von Strukturen mit Bergsteigertechniken und dynamischen Seilen ab Durchmesser 9.9 bis 11 mm.
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Der patentierte Funktionsmechanismus, die unvergleichliche Strapazierfähigkeit der heiß geschmiedeten Aluminiumlegierung und die besonders ergonomische Form des Hebels verleihen dem Giant eine ausgezeichnete Kontrollierbarkeit auch bei hoher Belastung, bis zu 250 kg/zwei Personen.
Nicht nur als ein Abseilgerät für seilunterstützte Zugänge und Rettungen, besitzt das Giant eine Zertifizierung. Es ist auch als Auffanggerät (z.B. bei Fortbewegung am Seil mit Trennelementen), als Aufstiegshilfe, die sich durch besondere Gleitfähigkeit auszeichnet und als Sicherungsgerät fürs Sportklettern verwendbar.
Der Betätigungshebel besitzt:
- ein Anti-Panik-Sicherungssystem, welches das Abseilen im Falle von übermäßigem Druck auf den Hebel durch den Anwender abbremst
- eine zusätzliche Sperrfunktion, die stufenweise in Kraft tritt, perfekt für Pausephasen während des Abseilens
Eine Verlängerung mit Fingerauslöser ermöglicht ein direktes Einwirken auf die Nocke, um den Seildurchlauf bei limitierter oder fehlender Belastung zu beschleunigen.
Dank des bewegbaren Seitenteils mit Sicherheitshebel kann das Seil ohne Entfernen des Karabiners eingelegt werden.
Die große Einhängeöffnung ermöglicht den Einsatz eines zweiten Karabiners, damit die beiden Flansche sich nicht öffnen können.
Die kreisförmige Auflagevorgabe für das Seil, zusammen mit der offensichtlichen Markierung, innen und außen, ermöglicht eine einfache und intuitive Installation.
Das GIANT besticht durch eine Vielzahl von Zertifizierungen, die im Folgenden aufgelistet sind:
- EN 12841: Seileinstellvorrichtungen für halb-statische Seile des Durchmessers 10 - 11.5 mm
- Typ C: Abseilgerät für Arbeitsseile für Lasten bis zu 250 kg (10 - 11.5 mm) / 210 kg (10 - 10.9 mm)
- Typ B: Aufstiegsgerät für Arbeitsseile für Lasten bis zu 250 kg (10 - 11.5 mm) / 210 kg (10 - 10.9 mm)
- Typ A: Auffanggerät für Sicherheitsseile für Lasten bis zu 120 kg
- EN 341/2A: Abseilgeräte fürs Retten und Evakuierungen mit halb-statischen Seilen des Durchmessers 10.5 mm (Iridium 10.5 mm) für Lasten bis zu 200 kg.
- ANSI/ASSE Z359.4: Abseilgerät fürs Retten und Evakuieren mit halbstatischen Seilen des Durchmessers 11 mm (Iridium 11 mm).
- EN 15151-1: Sicherungsgeräte fürs Hochklettern von Strukturen mit Bergsteigertechniken und dynamischen Seilen ab Durchmesser 9.9 bis 11 mm.
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Länge (ca. mm):
189
Breite (ca. mm): 91
Durchmesser (von bis ca. mm): 9,9 - 11,5
Primärmaterial: Aluminium
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 120
Bruchlast (kN): 20
CE Normen: EN 12841 • EN 341 • EN 15151
Zusatz-Norm: ANSI
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: C.A.M.P. Work
Gewicht: 0.54 kg
Breite (ca. mm): 91
Durchmesser (von bis ca. mm): 9,9 - 11,5
Primärmaterial: Aluminium
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 120
Bruchlast (kN): 20
CE Normen: EN 12841 • EN 341 • EN 15151
Zusatz-Norm: ANSI
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: C.A.M.P. Work
EAN: 8005436096919
Hersteller-Artikelnummer (MPN): 0997
C.A.M.P. SpA
Via Roma, 23
23834 Premana (LC)
Italien
E-Mail: contact@camp.it
Via Roma, 23
23834 Premana (LC)
Italien
E-Mail: contact@camp.it
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.