Captive Eye Stahlkarabiner. Mit festen Ösen, geeignet um andere Karabinerhaken, Schlingen, Seile, Schraubkettenglieder etc. einzuhängen bzw. zu nähen oder zu knoten. BLACKSAFE CAPTIVE EYE Karabiner sind entweder mit einem Schraubverschluss bzw. mit einem Drei Wege / TriLock ausgestattet. Die Karabinerhaken verfügen über eine individuelle Nummerierung. Die Karabiner haben eine Bruchlast von 45 kN. Die Stahlkarabiner verfügen über eine Schnapperöffnung von 22 mm, womit sie am absolut oberen Ende bei dieser Art von Karabinern liegen. Auch die Öse hat einen Durchmesser von 22 mm. Das Gewicht liegt bei 287 g. Die Karabiner sind aus verzinktem Stahl gefertigt. Mit der EN 362 sind die Haken für Profianwender geeignet. Wir haben ein gut gefülltes Lager und liefern, vor allen Dingen innerhalb der EU, aber auch in die Schweiz und andere Länder auf der ganzen Welt und das sehr
schnell. Die BLACKSAFE CAPTIVE EYE Karabiner bieten ein attraktives Preis/Leistungsverhältnis, so wie alle Produkte aus dem Hause BLACKSAFE.
Captive Eye carabiners. With fixed eyelets, suitable for attaching other carabiners, slings, ropes, screw chain links etc. or for sewing or knotting. BLACKSAFE CAPTIVE EYE carabiners are equipped with a screw lock or a TriLock, Automatic Lock, Safe Lock. The carabiners are individually numbered. The carabiners have a breaking load of 45 kN. The steel carabiners have a gate opening of 22 mm, which puts them at the very top end of this type of carabiner. The eyelet also has a diameter of 22 mm. The weight is 287 g. The carabiners are made of galvanized steel. With EN 362, the carabiners are suitable for professional users. We have a well-stocked warehouse and deliver very quickly, especially within the EU, but also to Switzerland and other countries around the world. The BLACKSAFE CAPTIVE EYE carabiners offer an attractive price/performance ratio, as do all BLACKSAFE products.
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Captive Eye carabiners. With fixed eyelets, suitable for attaching other carabiners, slings, ropes, screw chain links etc. or for sewing or knotting. BLACKSAFE CAPTIVE EYE carabiners are equipped with a screw lock or a TriLock, Automatic Lock, Safe Lock. The carabiners are individually numbered. The carabiners have a breaking load of 45 kN. The steel carabiners have a gate opening of 22 mm, which puts them at the very top end of this type of carabiner. The eyelet also has a diameter of 22 mm. The weight is 287 g. The carabiners are made of galvanized steel. With EN 362, the carabiners are suitable for professional users. We have a well-stocked warehouse and deliver very quickly, especially within the EU, but also to Switzerland and other countries around the world. The BLACKSAFE CAPTIVE EYE carabiners offer an attractive price/performance ratio, as do all BLACKSAFE products.
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Länge (ca. mm):
131
Breite (ca. mm): 78
Primärmaterial: Stahl
Kara-Typ: D
Kara-Bruchlast längs: 45
Schnapperöffnung: 22
CE Normen: EN 362
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Blacksafe
Gewicht: 0.29 kg
Breite (ca. mm): 78
Primärmaterial: Stahl
Kara-Typ: D
Kara-Bruchlast längs: 45
Schnapperöffnung: 22
CE Normen: EN 362
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Blacksafe
Hersteller-Artikelnummer (MPN): KS6
Blacksafe GmbH
Raiffeisenstraße 4b
83607 Holzkirchen
Deutschland
E-Mail: info@blacksafe.de
Raiffeisenstraße 4b
83607 Holzkirchen
Deutschland
E-Mail: info@blacksafe.de
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.