Das ABSORBICA-Y TIE-BACK ist ein doppeltes Verbindungsmittel mit Zwischenringen zur Umlenkung und mit integriertem kompakten Falldämpfer. Es ist zur vertikalen Fortbewegung an sehr breitem Gestänge und zum Passieren von Zwischensicherungen konzipiert. Es ist für Anwender/-innen geeignet, die zwischen 60 und 140 kg wiegen. Das TIE-BACK-System ermöglicht das Einhängen an sehr breitem Gestänge. Die elastischen Arme stören nicht bei der Fortbewegung.
Details:
Zur Fortbewegung an einer vertikalen Struktur und zum Passieren von Zwischensicherungen konzipiert.
Die TIE-BACK-Zwischenringe zur Umlenkung des Verbindungsmittels ermöglichen das Einhängen an sehr breitem Gestänge. In Rettungssituationen sind diese Ringe auch für die Rettungskraft leicht zugänglich, selbst wenn die zu rettende Person nach dem Sturz in ihrem Verbindungsmittel hängt.
Nimmt bei einem Sturz die Fallenergie auf:
- Durch das progressive Aufreißen des Gurtbands des Falldämpfers wird der auf die anwendende Person ausgeübte Fangstoß reduziert.
- Geeignet für Anwender/-innen, die zwischen 60 und 140 kg wiegen (1).
Konzipiert für eine Verwendung mit einer maximalen Länge (Verbindungselemente inbegriffen) von:
- 200 cm im Rahmen der Norm CE EN 355.
- 183 cm (6 feet) im Rahmen der Norm ANSI Z359.13.
Platzsparend:
- Dank des besonders kompakten Designs des Falldämpfers wird die anwendende Person bei der Fortbewegung nicht behindert.
- Elastische Arme, um bei der Fortbewegung nicht zu stören.
Die strapazierfähige Stoffhülle mit vereinfachtem Öffnungssystem schützt den Falldämpfer vor Abrieb und Spritzern und ermöglicht eine regelmäßige Überprüfung des Falldämpfers.
Zwei Befestigungsmöglichkeiten am Gurt entsprechend der Verwendung:
- Häufiges Ein-/Aushängen: mit einem Karabiner, der durch ein STRING-Element (geliefert mit dem Verbindungsmittel) in der richtigen Position gehalten wird, oder mit einem MICRO SWIVEL-Wirbel, um ein Verdrehen zu verhindern.
- Quasi-permanente Verbindung: mit einer aufschraubbaren RING OPEN-Öse, deren runde Form eine optimale Positionierung gewährleistet, oder mit einem SWIVEL OPEN-Wirbel, um ein Verdrehen zu verhindern.
(1) Im Rahmen der Norm CSA Z259.11-17 muss das Gewicht der Anwender/-innen zwischen 75 und 140 kg liegen.
Zertifizierungenen:
CE EN 355 (entspricht den Anforderungen der Norm RFU PPE-R/11.074)
ANSI Z359.13, 12 ft. FF
CSA Z259.11-17
Entspricht der japanischen Vorschrift zum Schutz gegen Absturz
GB/T 24538: Typ II.
Zertifizierungen je nach verwendeten Verbindungselementen. Weitere Informationen in der Gebrauchsanleitung.
Maximal zulässige Länge mit Verbindungselementen:
- 200 cm im Rahmen der Normen CE EN 355
- 183 cm im Rahmen der GB/T 24538: Typ II und der japanischen Vorschrift zum Schutz gegen Absturz
- 183 cm (6 feet) im Rahmen der Normen ANSI Z359.13 und CSA Z259.11-17. Mehr anzeigen
Details:
Zur Fortbewegung an einer vertikalen Struktur und zum Passieren von Zwischensicherungen konzipiert.
Die TIE-BACK-Zwischenringe zur Umlenkung des Verbindungsmittels ermöglichen das Einhängen an sehr breitem Gestänge. In Rettungssituationen sind diese Ringe auch für die Rettungskraft leicht zugänglich, selbst wenn die zu rettende Person nach dem Sturz in ihrem Verbindungsmittel hängt.
Nimmt bei einem Sturz die Fallenergie auf:
- Durch das progressive Aufreißen des Gurtbands des Falldämpfers wird der auf die anwendende Person ausgeübte Fangstoß reduziert.
- Geeignet für Anwender/-innen, die zwischen 60 und 140 kg wiegen (1).
Konzipiert für eine Verwendung mit einer maximalen Länge (Verbindungselemente inbegriffen) von:
- 200 cm im Rahmen der Norm CE EN 355.
- 183 cm (6 feet) im Rahmen der Norm ANSI Z359.13.
Platzsparend:
- Dank des besonders kompakten Designs des Falldämpfers wird die anwendende Person bei der Fortbewegung nicht behindert.
- Elastische Arme, um bei der Fortbewegung nicht zu stören.
Die strapazierfähige Stoffhülle mit vereinfachtem Öffnungssystem schützt den Falldämpfer vor Abrieb und Spritzern und ermöglicht eine regelmäßige Überprüfung des Falldämpfers.
Zwei Befestigungsmöglichkeiten am Gurt entsprechend der Verwendung:
- Häufiges Ein-/Aushängen: mit einem Karabiner, der durch ein STRING-Element (geliefert mit dem Verbindungsmittel) in der richtigen Position gehalten wird, oder mit einem MICRO SWIVEL-Wirbel, um ein Verdrehen zu verhindern.
- Quasi-permanente Verbindung: mit einer aufschraubbaren RING OPEN-Öse, deren runde Form eine optimale Positionierung gewährleistet, oder mit einem SWIVEL OPEN-Wirbel, um ein Verdrehen zu verhindern.
(1) Im Rahmen der Norm CSA Z259.11-17 muss das Gewicht der Anwender/-innen zwischen 75 und 140 kg liegen.
Zertifizierungenen:
CE EN 355 (entspricht den Anforderungen der Norm RFU PPE-R/11.074)
ANSI Z359.13, 12 ft. FF
CSA Z259.11-17
Entspricht der japanischen Vorschrift zum Schutz gegen Absturz
GB/T 24538: Typ II.
Zertifizierungen je nach verwendeten Verbindungselementen. Weitere Informationen in der Gebrauchsanleitung.
Maximal zulässige Länge mit Verbindungselementen:
- 200 cm im Rahmen der Normen CE EN 355
- 183 cm im Rahmen der GB/T 24538: Typ II und der japanischen Vorschrift zum Schutz gegen Absturz
- 183 cm (6 feet) im Rahmen der Normen ANSI Z359.13 und CSA Z259.11-17. Mehr anzeigen
Länge (ca. mm):
153
Primärmaterial: Polyester
Sekundärmaterial: Polyethylen, Aluminium
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 60-140
max. Lebensdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 355
Zusatz-Norm: ANSI • CSA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Gewicht: 0.4 kg
Primärmaterial: Polyester
Sekundärmaterial: Polyethylen, Aluminium
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 60-140
max. Lebensdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 355
Zusatz-Norm: ANSI • CSA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
EAN: 3342540846159
Hersteller-Artikelnummer (MPN): L015AB00
Petzl Distribution
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.