BIFFY BAG Einwegtoilette – hygienische Lösung für unterwegs
Die BIFFY BAG Einwegtoilette ist die ideale Lösung für alle, die auch unterwegs nicht auf Hygiene verzichten möchten. Egal ob beim Outdoor-Klettern, Camping, auf Festivals, bei langen Autofahrten oder im Notfall – mit dem Biffy Bag hast Du jederzeit eine saubere, diskrete und zuverlässige Toilette griffbereit.
Kompakt, leicht und einfach in der Anwendung sorgt der BIFFY BAG dafür, dass Du Dich auch in unangenehmen Situationen sicher und wohl fühlst.
Der BIFFY BAG bietet eine praktische und hygienische Alternative zu öffentlichen Toiletten oder improvisierten Lösungen in der Natur.
Dank des integrierten BIFFY POWDER werden Flüssigkeiten schnell gebunden und Gerüche effektiv reduziert. So bleibt alles sauber, sicher und diskret – auch beim Transport.
- Geruchsdichter und auslaufsicherer Transportbeutel
- Bis zu 4000x geruchsdichter als herkömmliche Mülltüten
- Spezielles BIFFY POWDER bindet Flüssigkeiten und Gerüche
- Verfestigt bis zu 1,1 Liter Flüssigkeit in nur 90 Sekunden
- Kompakte Größe – passt in jede Tasche (11 x 11 x 1,5 cm)
- Inklusive Feuchttuch und Toilettenpapier
- Biologisch abbaubarer Beutel
- Einfache und hygienische Entsorgung über den Hausmüll
Die BIFFY BAG Einwegtoilette eignet sich perfekt für:
- Klettern & Outdoor-Aktivitäten
- Camping & Trekking
- Festivals & Events
- lange Autofahrten & Reisen
- Notfälle und Situationen ohne sanitäre Einrichtungen
- Beutel öffnen und verwenden
- Flüssigkeit wird durch das Pulver gebunden
- Beutel sicher verschließen
- Hygienisch im Hausmüll entsorgen
Schnell, unkompliziert und zuverlässig – genau dann, wenn Du es brauchst.
| Marke | Biffy Bag |
| Gewicht | 0,06 kg |
| Maße | 11 x 11 x 1,5 cm |
| EAN | 0608819045290 |
| Hersteller-Artikelnummer (MPN) | BIFFYBAG |
Sie bietet Dir eine saubere, diskrete und umweltfreundliche Lösung, wenn keine Toilette verfügbar ist.
EAN: 0608819045290
Hersteller-Artikelnummer (MPN): BIFFYBAG
Raiffeisenstraße 4b
83607 Holzkirchen
Deutschland
E-Mail: info@blacksafe.de
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.

