Lanyard I / Verbindungsmittel Seil Ø 10,5 mm
Textiles Verbindungsmittel / Layard aus Ø 10,5 mm Statikseil ( EN 1891 ).
• Erfüllt Standard / Norm EN 354 für Verbindungsmittel und Standard / Norm EN 795B für mobile Anschlagmittel.
• Beide Enden des Seils mit genähter Endverbindung / Auge ausgestattet. Die Endverbindungen / Augen sind zur Verbesserung des Abriebschutzes mit Schlauchband ummantelt.
• Eine durchsichtige Kunststoffhülse schützt die Nähte vor mechanischer Beschädigung.
• Die Hülse kann verschoben werden um die Trocknung einer nass gewordenen Naht zu erleichtern.
• PSA Kontrolle erfolgt schnell und einfach durch klarsichtige Hülse.
• Die Ösen der Verbindungsmittel haben unterschiedliche Farben. Diese codieren die Länge (orange = 60 cm; blau = 80 cm, rot = 120 cm; weiß oder schwarz = 150 cm; andere Längen haben keine besondere Farbcodierung).
Lanyard I rope Ø 10.5 mm
Textile lanyard made from Ø 10.5 mm static rope ( EN 1891 ).
• Complies with standard / norm EN 354 for lanyards and standard / norm EN 795B for mobile anchoring points.
• Both ends of the rope are fitted with sewn end connections / eyes. The end connections / eyes are covered with tubular tape to improve abrasion protection.
• A transparent plastic sleeve protects the seams from mechanical damage.
• The sleeve can be moved to facilitate the drying of a wet seam.
• PPE inspection is quick and easy thanks to the transparent sleeve.
• The eyelets of the lanyards have different colors. These code the length (orange = 60 cm; blue = 80 cm, red = 120 cm; white or black = 150 cm; other lengths have no special color coding).
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Textiles Verbindungsmittel / Layard aus Ø 10,5 mm Statikseil ( EN 1891 ).
• Erfüllt Standard / Norm EN 354 für Verbindungsmittel und Standard / Norm EN 795B für mobile Anschlagmittel.
• Beide Enden des Seils mit genähter Endverbindung / Auge ausgestattet. Die Endverbindungen / Augen sind zur Verbesserung des Abriebschutzes mit Schlauchband ummantelt.
• Eine durchsichtige Kunststoffhülse schützt die Nähte vor mechanischer Beschädigung.
• Die Hülse kann verschoben werden um die Trocknung einer nass gewordenen Naht zu erleichtern.
• PSA Kontrolle erfolgt schnell und einfach durch klarsichtige Hülse.
• Die Ösen der Verbindungsmittel haben unterschiedliche Farben. Diese codieren die Länge (orange = 60 cm; blau = 80 cm, rot = 120 cm; weiß oder schwarz = 150 cm; andere Längen haben keine besondere Farbcodierung).
Lanyard I rope Ø 10.5 mm
Textile lanyard made from Ø 10.5 mm static rope ( EN 1891 ).
• Complies with standard / norm EN 354 for lanyards and standard / norm EN 795B for mobile anchoring points.
• Both ends of the rope are fitted with sewn end connections / eyes. The end connections / eyes are covered with tubular tape to improve abrasion protection.
• A transparent plastic sleeve protects the seams from mechanical damage.
• The sleeve can be moved to facilitate the drying of a wet seam.
• PPE inspection is quick and easy thanks to the transparent sleeve.
• The eyelets of the lanyards have different colors. These code the length (orange = 60 cm; blue = 80 cm, red = 120 cm; white or black = 150 cm; other lengths have no special color coding).
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Allg. Größe:
60cm • 80cm • 120cm • 150cm
Durchmesser (von bis ca. mm): 10,5
Primärmaterial: Textil
Sekundärmaterial: Kunststoff
Bruchlast (kN): 22
max. Lebensdauer (Jahre): 15
max. Nutzungsdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 354 • EN 795/B
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Singing Rock
Durchmesser (von bis ca. mm): 10,5
Primärmaterial: Textil
Sekundärmaterial: Kunststoff
Bruchlast (kN): 22
max. Lebensdauer (Jahre): 15
max. Nutzungsdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 354 • EN 795/B
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Singing Rock
Hersteller-Artikelnummer (MPN): W2300
SINGING ROCK s.r.o.
Poniklá
51242 Poniklá
Tschechien
E-Mail: info@singingrock.cz
Poniklá
51242 Poniklá
Tschechien
E-Mail: info@singingrock.cz
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.