Das DRUID LANYARD ist ein unglaublich vielseitiges, verstellbares Verbindungsmittel dank der zahlreichen erhaltenen Zertifizierungen:
EN 358 Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung
EN 795/B Anschlagvorrichtung
EN 795/C temporäres Rettungsseil
EN 353-2 Absturzsicherungsgerät
EN 341/2A Notfall-Evakuierungsgerät, Abseilgerät für Seil Zugriff auf EN 12841/C.
Es besteht aus einem stabilen, halbstatischen 11-mm-Seil; seine Stärke liegt definitv im Regler, der für eine präzise und schnelle Längenverstellung, auch unter Spannung, entwickelt wurde.
Das innovative Nockensystem des Abseilgeräts ermöglicht eine sanfte Einwirkung auf das Seil, wodurch Stöße durch ein leichtes Gleiten des Seils im Inneren des Geräts absorbiert werden können. Die Längenverstellung ist einfach und intuitiv. Zum Verkürzen einfach am Seil ziehen, indem es ins Gerät geschoben wird. In Situationen mit begrenzter Belastung kann das Verbindungsmittel mit dem praktischen Drücker verlängert werden, während in Situationen mit voller Spannung der Betätigungshebel verwendet wird.
Das Seil kann entfernt und bei Verschleiß ausgetauscht werden.
Ausgestattet mit NFC TRACK Chip zur digitalen Identifizierung..
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EN 358 Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung
EN 795/B Anschlagvorrichtung
EN 795/C temporäres Rettungsseil
EN 353-2 Absturzsicherungsgerät
EN 341/2A Notfall-Evakuierungsgerät, Abseilgerät für Seil Zugriff auf EN 12841/C.
Es besteht aus einem stabilen, halbstatischen 11-mm-Seil; seine Stärke liegt definitv im Regler, der für eine präzise und schnelle Längenverstellung, auch unter Spannung, entwickelt wurde.
Das innovative Nockensystem des Abseilgeräts ermöglicht eine sanfte Einwirkung auf das Seil, wodurch Stöße durch ein leichtes Gleiten des Seils im Inneren des Geräts absorbiert werden können. Die Längenverstellung ist einfach und intuitiv. Zum Verkürzen einfach am Seil ziehen, indem es ins Gerät geschoben wird. In Situationen mit begrenzter Belastung kann das Verbindungsmittel mit dem praktischen Drücker verlängert werden, während in Situationen mit voller Spannung der Betätigungshebel verwendet wird.
Das Seil kann entfernt und bei Verschleiß ausgetauscht werden.
Ausgestattet mit NFC TRACK Chip zur digitalen Identifizierung..
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Durchmesser (von bis ca. mm):
11
Primärmaterial: Polyamid
Sekundärmaterial: Aluminium
Kara-Typ: Oval
Kara-Verschluss: Trilock
Kara-Bruchlast längs: 28
Kara-Bruchlast quer: 11
Kara-Bruchlast offen: 7
Schnapperöffnung: 19
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 150
Bruchlast (kN): 22
max. Lebensdauer (Jahre): 12
max. Nutzungsdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 358 • EN 353 • EN 12841 • EN 795 • EN 341
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: C.A.M.P. Work
Gewicht: 0.72 kg
Primärmaterial: Polyamid
Sekundärmaterial: Aluminium
Kara-Typ: Oval
Kara-Verschluss: Trilock
Kara-Bruchlast längs: 28
Kara-Bruchlast quer: 11
Kara-Bruchlast offen: 7
Schnapperöffnung: 19
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 150
Bruchlast (kN): 22
max. Lebensdauer (Jahre): 12
max. Nutzungsdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 358 • EN 353 • EN 12841 • EN 795 • EN 341
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: C.A.M.P. Work
Hersteller-Artikelnummer (MPN): 351701
C.A.M.P. SpA
Via Roma, 23
23834 Premana (LC)
Italien
E-Mail: contact@camp.it
Via Roma, 23
23834 Premana (LC)
Italien
E-Mail: contact@camp.it
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.