In einer Übersicht der bekanntesten und besten Abseilgeräte der Welt darf das Rig von Petzl nicht fehlen. Das ergonomische und wirklich durchdachte System spricht hier eine sehr deutliche Sprache und ist Auszeichnung für Qualität!
Das Petzl Rig ist ein Abseilgerät für den sehr versierten Nutzer mit Arbeiten im Seil. Der verstellbare Griff ermöglicht den Abseilvorgang zu starten oder zu stoppen. Die Geschwindigkeit kann hierbei durch das auslaufende Seilende gesteuert werden.
Details:
- entwickelt für erfahrene Anwender bei schwierigen Zugangsbedingungen
- bewegliche Seitenteil mit Sicherheitsclip, damit das Gerät beim Einlegen des Seils problemlos am Gurt eingehängt bleiben kann, um das Passieren von Zwischensicherungen zu erleichtern
- Führungsnut und Markierungen vereinfachen das Einlegen des Seils
- dank des ergonomisch geformten Hebel lässt sich das Seil gezielt freigeben und die Abseilfahrt komfortabel steuern
- Zwei Abseilmodi: am Seitenteil oder in der V-förmigen Bremsrille
- Das AUTO-LOCK-System ermöglicht es dem Benutzer, sich am Arbeitsplatz zu positionieren, ohne den Hebel betätigen und das Gerät abbinden zu müssen
- Sobald der Hebel losgelassen wird, blockiert das Seil automatisch im Gerät. Die automatische Rückstellung des Hebels reduziert das Risiko des Hängenbleibens
- Nach der Blockierung kann das Seil ohne Betätigung des Hebels eingezogen werden, was z.B. kurze Aufstiege am Seil ermöglicht
- Die Betätigung des Klemmnockens ermöglicht das Ausgeben von Seil oder das Sichern im Vorstieg
- Verstärkung aus rostfreiem Stahl, die das Gerät vor Seilreibung schützt und die Verschleißfestigkeit erhöht
- Seil-Kompatibilität: 10 bis 11,5 mm Durchmesser
- Maximale Gebrauchslast: 200 kg
Zertifizierungen: EN 341 Typ 2 Klasse A, CE EN 12841 Typ C, CE EN 15151-1, NFPA 1983 Technical Use, EAC
- EN 341 Typ 2 Klasse A bei Verwendung mit einem PARALLEL 10,5 mm oder AXIS 11 mm Seil
- EN 12841 Typ C bei Verwendung mit einem Seil nach EN 1891 A von 10 bis 11,5 mm
- EN 15151-1 bei Verwendung mit einem Seil von 9 bis 11 mm
- NFPA 1983 Technical Use bei Verwendung mit einem Seil von 10 bis 11,5 mm
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Durchmesser (von bis ca. mm):
10 - 11,5
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Stahl, Polyamid
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 150
CE Normen: EN 341 • EN 12841 • EN15151-1
Zusatz-Norm: ANSI • NFPA • EAC
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Petzl
Gewicht: 0.47 kg
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Stahl, Polyamid
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 150
CE Normen: EN 341 • EN 12841 • EN15151-1
Zusatz-Norm: ANSI • NFPA • EAC
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Petzl
EAN: 3342540821996
Hersteller-Artikelnummer (MPN): D021AA01
Petzl Distribution
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.