Das Druid ist ein kompaktes, leichtes und selbstbremsendes Abseilgerät für den Seilzugang und die Rettung. Geeignet für halbstatische Seile von 10 bis 11mm Durchmesser. Der Hebel ist mit einer Anti-Panik-Sperrfunktion für eine unvergleichliche Sicherheit für alle Anwender ausgestattet. Der Nocken weist eine Verlängerung mit Fingerauslösung aus, um eine rasche Seilgleitbewegung bei begrenzten oder nicht vorhandenen Lastsituationen zu ermöglichen.
Details:
- Hebel mit Anti-Panik-Sperrfunktion, für eine unvergleichliche Sicherheit für alle Anwender
- Körper und Hebel aus solider geschmiedeter Aluminiumlegierung, mechanische Teile aus Edelstahl
- Interner Mechanismus und Sperrnocken, für eine sanfte Tätigkeit am Seil, die den vorzeitigen Verschleiß verhindert und anhand einer leichten Seilgleitbewegung in der Vorrichtung die Aufnahme leichter Schocks ermöglicht
- der Nocken besitzt eine Verlängerung mit Fingerauslösung, um eine rasche Seilgleitbewegung bei begrenzten oder nicht vorhandenen Lastsituationen zu ermöglichen
- dank ausgezeichneter Laufeigenschaften eignet sich das Gerät auch zum Aufstieg
Zertifizierungen:
- EN 12841/C als Abseilgerät des Arbeitsseils für Personen mit bis zu 120 kg, einsetzbar in Rettungssituationen bis 200 kg
- EN 341/2A als Notfall-Abseilgerät am Einfachseil, für Personen mit bis zu 120 kg und halbstatisches Seil 11 mm
- EN 15151-1 für die Fortbewegung auf Strukturen von unten mit Alpintechnik durch dynamische Seile von 9.9 bis 11 mm
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Details:
- Hebel mit Anti-Panik-Sperrfunktion, für eine unvergleichliche Sicherheit für alle Anwender
- Körper und Hebel aus solider geschmiedeter Aluminiumlegierung, mechanische Teile aus Edelstahl
- Interner Mechanismus und Sperrnocken, für eine sanfte Tätigkeit am Seil, die den vorzeitigen Verschleiß verhindert und anhand einer leichten Seilgleitbewegung in der Vorrichtung die Aufnahme leichter Schocks ermöglicht
- der Nocken besitzt eine Verlängerung mit Fingerauslösung, um eine rasche Seilgleitbewegung bei begrenzten oder nicht vorhandenen Lastsituationen zu ermöglichen
- dank ausgezeichneter Laufeigenschaften eignet sich das Gerät auch zum Aufstieg
Zertifizierungen:
- EN 12841/C als Abseilgerät des Arbeitsseils für Personen mit bis zu 120 kg, einsetzbar in Rettungssituationen bis 200 kg
- EN 341/2A als Notfall-Abseilgerät am Einfachseil, für Personen mit bis zu 120 kg und halbstatisches Seil 11 mm
- EN 15151-1 für die Fortbewegung auf Strukturen von unten mit Alpintechnik durch dynamische Seile von 9.9 bis 11 mm
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Länge (ca. mm):
118
Breite (ca. mm): 76
Durchmesser (von bis ca. mm): 9,9 - 11,0
Primärmaterial: Aluminium
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 120
Mindestbruchlast (MBL): 12
CE Normen: EN 12841 • EN 341 • 15151
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: C.A.M.P. Work
Gewicht: 0.28 kg
Breite (ca. mm): 76
Durchmesser (von bis ca. mm): 9,9 - 11,0
Primärmaterial: Aluminium
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 120
Mindestbruchlast (MBL): 12
CE Normen: EN 12841 • EN 341 • 15151
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: C.A.M.P. Work
EAN: 8005436010397
Hersteller-Artikelnummer (MPN): 2232
C.A.M.P. SpA
Via Roma, 23
23834 Premana (LC)
Italien
E-Mail: contact@camp.it
Via Roma, 23
23834 Premana (LC)
Italien
E-Mail: contact@camp.it
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.