Das VECTOR 12,5 mm ist ein halbstatisches Seil für Rettungseinsätze von
Petzl.
Durch den sehr großen Durchmesser kann die hohe Bruchlast,sowie bestmögliches Handling und Griffsicherheit garantiert werden. Die EverFlex-Konstruktion sorgt für dauerhaften Erhalt der Leistungseigenschaften. Das Statikseil trotzt so Wasser, Staub und Schlamm und bleibt dauerhaft geschmeidig.
Das VECTOR 12,5 mm-Seil ist in den Längen 50, 100 und 200 Metern verfügbar sowie ist sechs verschiedenen Farben.
Sonderlängen von bis zu 700 Metern sowie Endvernähungen sind auf Anfrage erhältlich.
Details:
- Durchmesser: 12,5 mm
- Material: Polyester, Nylon
- Zertifizierung(en): CE, EN 1891 type A, UKCA, EAC, NFPA 1983 General Use
- Gewicht pro Meter: 111 g
- Bruchlast mit einem Achterknoten: 23 kN
- Bruchlast mit vernähter Endverbindung: 34 kN
- Fangstoß (mit Sturzfaktor 0,3): 5,7 kN
- Stürze mit Sturzfaktor 1: 15
- Konstruktion: 32-fach hohlgeflochten
- Mantelanteil: 46 %
- Statische Dehnung: 2,8 %
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Verwendung:
Rettung
Einsatzbereich:
Rettung
Gewicht / Meter (Gramm):
113
Allg. Größe:
50 • 100 • 200 • 500
Primärmaterial:
Polyamid
Sekundärmaterial:
Polyester
Bruchlast (kN):
45
Seil-Art:
Halbstatisches Seil TYP A
Material Mantel:
Polyester (PES)
Materialkern:
Polyamid (PA)
D-Max Fangstoß (kN):
5,7
S-Anzahl Normstütze:
15
Durchmesser (ca. mm):
12,5
S-Festigkeit (kN):
45
S-Seildehnung (50-150 kg in %):
2,8
S-Festigkeit mit Knoten (kN):
23
S-Spez. Mantelgewicht (%):
46
max. Lebensdauer (Jahre):
10
max. Nutzungsdauer (Jahre):
10
CE Normen:
EN 1891
Zusatz-Norm:
UKCA • EAC • NFPA
Individuelle Kennzeichnung:
Ja
Auch in Schwarz erhältlich:
Ja
Marke:
Petzl
Gewicht: 11.1 kg
EAN: 3342540816831
Hersteller-Artikelnummer (MPN): R078AA13
Petzl Distribution
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.