Bei dem PROGRESS ADJUST-Y von PETZL handelt es sich um ein doppeltes längenverstellbares Verbindungsmittel, welches es dem Nutzer ermöglicht, bei der Fortbewegung (Aufstieg am Seil, Fortbewegung am Seilgeländer usw.) stets eingehängt zu bleiben.
Der einstellbare Strang lässt sich durch die ADJUST-Vorrichtung schnell und einfach an die aktuellen Bedürfnisse anpassen.
An dem Verbindungsmittel montierte Karabiner (nicht im Lieferumfang enthalten) werden durch das mitgelieferte TANGA-Element automatisch in der richtigen Position gehalten, wodurch ein Einhängen erleichtert wird.
Details:
- der Fangstoß bei einem Sturz aus geringer Höhe (Achtung nur Sturzfaktor unter 1 !!) wird durch das Verbindungsmittel aus Dynamikseil reduziert.
- einstellbares Verbindungsmittel für die permanente Verbindung bei jeder Fortbewegungsart.
- Aufstieg am Seil: fixer Strang für die Verbindung mit einer ASCENSION-Handsteigklemme, einstellbarer Strang zum Anpassen der Länge des Verbindungsmittels beim Passieren von Zwischensicherungen.
- Fortbewegung am Seilgeländer: Fixer und einstellbarer Strang in gleicher Länge erleichtern die Fortbewegung.
- fixer Strang: 65cm
- einstellbarer Strang: bis 95cm
- Normen: CE EN 358, EAC Mehr anzeigen
Details:
- der Fangstoß bei einem Sturz aus geringer Höhe (Achtung nur Sturzfaktor unter 1 !!) wird durch das Verbindungsmittel aus Dynamikseil reduziert.
- einstellbares Verbindungsmittel für die permanente Verbindung bei jeder Fortbewegungsart.
- Aufstieg am Seil: fixer Strang für die Verbindung mit einer ASCENSION-Handsteigklemme, einstellbarer Strang zum Anpassen der Länge des Verbindungsmittels beim Passieren von Zwischensicherungen.
- Fortbewegung am Seilgeländer: Fixer und einstellbarer Strang in gleicher Länge erleichtern die Fortbewegung.
- fixer Strang: 65cm
- einstellbarer Strang: bis 95cm
- Normen: CE EN 358, EAC Mehr anzeigen
Primärmaterial:
Aluminium
Sekundärmaterial: Polyamid, Polyester, HDPE
max. Lebensdauer (Jahre): 10
max. Nutzungsdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 358
Zusatz-Norm: UKCA • EAC
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Gewicht: 0.23 kg
Sekundärmaterial: Polyamid, Polyester, HDPE
max. Lebensdauer (Jahre): 10
max. Nutzungsdauer (Jahre): 10
CE Normen: EN 358
Zusatz-Norm: UKCA • EAC
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
EAN: 3342540829510
Hersteller-Artikelnummer (MPN): L044AA00
Petzl Distribution
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.