Der halbrunde, in alle Richtungen belastbare OMNI-Karabiner ist zum Schließen von Auffanggurten (Verbindung der beiden vorderen texilen Befestigungsösen), wie beispielsweise FALCON ASCENT, NEWTON und VOLT oder zum Einhängen einer Bruststeigklemme (wie beispielsweise CROLL) geeignet. Er ist mit zwei Verriegelungssystemen erhältlich: automatisches TRIACT-LOCK-System und manuelles SCREW-LOCK-System.
Details:
In alle Richtungen belastbarer Karabiner zum:
- Schließen des FALCON ASCENT-Gurts durch Verbinden der beiden textilen Befestigungsösen und zum Einhängen einer CROLL-Bruststeigklemme.
- Schließen eines Gurts Typ NEWTON oder VOLT durch Verbinden der beiden textilen Befestigungsösen.
- Schließen eines Anschlagmittels Typ CONNEXION oder WIRESTROP.
Widerstand gegen gleichzeitige Beanspruchung in allen drei Achsen: 25 kN.
Erleichtert das Handling:
- Die freie Fläche an beiden Seiten des Schnappers sorgt für eine längere Lebensdauer der textilen Befestigungsösen.
- Die kantenfreie Oberfläche an der Innenseite erleichtert das Drehen des Karabiners.
- Das Keylock-System verhindert, dass sich der Karabiner verhakt.
H-Profil:
- Das H-Profil gewährleistet ein optimales Verhältnis Bruchlast/Gewichtseinsparung.
- Es schützt die Markierung vor Abrieb.
Erhältlich mit zwei Verriegelungssystemen:
- TRIACT-LOCK: automatisches Verriegelungssystem mit 3-Wege-Öffnung.
- SCREW-LOCK: manueller Schraubverschluss mit rotem Indikator, der sichtbar ist, solange der Karabiner nicht verriegelt ist.
Zertifizierungen: CE, EN 362 B, EN 362 M, EN 12275 B, GB/T 23469 B, GB/T 23469 K
Bruchlast: 20 kN (längs)
Bruchlast: 15 kN (quer)
Bruchlast: 7 kN (Schnapper offen)
Schnapperöffnung: 21 mm
Karabiner Typ: halbrund
Material: Aluminium
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Primärmaterial:
Aluminium
Kara-Typ: D-Form
Kara-Bruchlast längs: 20
Kara-Bruchlast quer: 15
Kara-Bruchlast offen: 7
Schnapperöffnung: 21
Bruchlast (kN): 20
CE Normen: EN 362 • EN 12275
Zusatz-Norm: GB/T
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Gewicht: 0.08 kg
Kara-Typ: D-Form
Kara-Bruchlast längs: 20
Kara-Bruchlast quer: 15
Kara-Bruchlast offen: 7
Schnapperöffnung: 21
Bruchlast (kN): 20
CE Normen: EN 362 • EN 12275
Zusatz-Norm: GB/T
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Hersteller-Artikelnummer (MPN): M037AA
Petzl Distribution
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.