Die BLACKSAFE Hopi ist eine kugelgelagerte Tandemrolle für die Verwendung auf Textilseilen und Stahlseilen. Die hintereinander angeordneten Rollen ermöglichen die Führung auf einem durchgehenden Seil und machen die Hopi zu einer geeigneten Seilbahnrolle für entsprechende Systeme.
Die Rolle kann auf Textilseilen bis 13 mm Durchmesser sowie auf Stahlseilen bis 12 mm Durchmesser eingesetzt werden. Dadurch eignet sie sich für unterschiedliche Seilbahn- und Tandemrollen-Anwendungen, beispielsweise in entsprechend ausgelegten Hochseilgarten-Systemen.
Ein wesentliches Merkmal der Hopi ist die Kompatibilität mit zwei unterschiedlichen Seilarten:
• Textilseile: bis max. 13 mm Durchmesser
• Stahlseile: bis max. 12 mm Durchmesser
Vor der Verwendung muss neben dem Seildurchmesser auch geprüft werden, ob das eingesetzte Seil bzw. Stahlseil für die jeweilige Anwendung und das vollständige System geeignet ist.
Die beiden hintereinander angeordneten Rollen sind kugelgelagert. Diese Konstruktion ermöglicht eine laufende Bewegung entlang des eingesetzten Seils und ist insbesondere für Anwendungen vorgesehen, bei denen die Rolle über eine längere Strecke auf dem Seil geführt wird.
Das Gehäuse besteht aus Aluminium und verbindet die beiden Rollen zu einer kompakten Tandemkonstruktion.
| Merkmal | Angabe |
| Hersteller | BLACKSAFE |
| Modell | Hopi |
| Produkttyp | Seilbahnrolle / Tandemrolle |
| Lagerung | Kugellager |
| Material | Aluminium |
| Bruchlast | 25 kN |
| Max. Textilseildurchmesser | 13 mm |
| Max. Stahlseildurchmesser | 12 mm |
| Maße | ca. 107,8 × 83,0 mm |
| Norm | EN 12278 |
Die Hopi kann auf Textilseilen bis 13 mm und Stahlseilen bis 12 mm Durchmesser verwendet werden. Durch diese Kombination eignet sie sich für verschiedene Tandemrollen- und Seilbahnanwendungen, sofern sämtliche Komponenten des jeweiligen Systems miteinander kompatibel sind.
Breite (ca. mm): 44
Höhe (ca. mm): 30
Primärmaterial: Stahl
Lager (Rollen): Gleitlager (Nabenlager)
Geeignet für Seilart (Rollen): Stahl und Textil
Bruchlast (kN): 22
CE Normen: EN 12278
Zusatz-Norm: UIAA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Blacksafe
Hersteller-Artikelnummer (MPN): RO2
Raiffeisenstraße 4b
83607 Holzkirchen
Deutschland
E-Mail: info@blacksafe.de
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.

