Highlights
Petzl TIBLOC – ultraleichte Behelfsseilklemme
Der Petzl TIBLOC ist eine ultraleichte und besonders kompakte Behelfsseilklemme für kurze Aufstiege am Seil, den Einsatz in Flaschenzugsystemen und als Ersatz für einen Klemmknoten bei der Selbstrettung. Mit nur 35 g lässt sich die Seilklemme problemlos am Gurt oder im Rucksack mitführen. Ein System zur automatischen Positionierung des Karabiners am Seil unterstützt das schnelle Greifen der Seilklemme unabhängig von ihrer Lage.
Kompakte Seilklemme für Aufstieg und Flaschenzug
Der TIBLOC kann beim Aufstieg am Seil sowie in einem Flaschenzugsystem als Rücklaufsperre eingesetzt werden. Die korrekte Einlegerichtung des Seils ist direkt auf der Seilklemme gekennzeichnet und erleichtert die richtige Installation.
Der gezahnte Klemmnocken aus Edelstahl greift in den Seilmantel. Ein integrierter Reinigungsschlitz unterstützt die Funktion auch bei verschmutzten oder vereisten Seilen.
Eine separate Öse ermöglicht das Durchfädeln einer Reepschnur, um den kompakten TIBLOC gegen Verlust zu sichern.
Automatische Positionierung des Karabiners
Ein integriertes System positioniert den Karabiner automatisch am Seil, damit der TIBLOC unabhängig von seiner Position direkt greifen kann. Das Seil wird durch den Karabiner gegen die Zähne der Seilklemme gedrückt und dadurch blockiert.
Der TIBLOC muss immer mit einem geeigneten Verschlusskarabiner verwendet werden und sich frei im Karabiner bewegen können.
Produkt-Highlights
- Ultraleichte und kompakte Behelfsseilklemme
- Nur 35 g Gewicht
- Für kurze Aufstiege am Seil und Flaschenzugsysteme
- Als Ersatz für einen Klemmknoten bei der Selbstrettung geeignet
- Automatische Positionierung des Karabiners am Seil
- Gezahnter Klemmnocken aus Edelstahl
- Reinigungsschlitz für verschmutzte oder vereiste Seile
- Markierung für die korrekte Einlegerichtung des Seils
- Öse zum Durchfädeln einer Reepschnur gegen Verlust
- Für Seile von 8 bis 11 mm Durchmesser
Technische Daten
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Hersteller | Petzl |
| Modell | TIBLOC |
| Produkttyp | Behelfsseilklemme |
| Herstellerreferenz | B01B |
| Gewicht | 35 g |
| Material | Edelstahl |
| Seildurchmesser | 8–11 mm |
| Farbe | Orange |
| Verwendung | Aufstieg am Seil / Flaschenzugsystem / Selbstrettung |
| Karabiner | Verwendung ausschließlich mit Verschlusskarabiner |
Kompatibilität
| Komponente | Kompatibilität |
|---|---|
| Dynamikseile | EN 892, 8–11 mm |
| Halbstatische Seile | EN 1891, 8–11 mm |
| RAD LINE | Kompatibel |
| PUR LINE 6 MM | Ausschließlich zum Nachziehen eines Haulbags |
| Petzl-Karabiner | Alle Modelle außer SPIRIT; Verwendung des TIBLOC immer mit Verschlusskarabiner |
Normen und Konformität
| Norm / Konformität | Angabe |
|---|---|
| EU-Konformität | Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen |
| Europäische Norm | EN 567:2013 |
| Weitere Zertifizierung | UIAA |
| Weitere Zertifizierung | XF 494:FZL-Z-Q 9.5/11 |
Wichtige Anwendungshinweise
- Der TIBLOC muss immer mit einem geeigneten Verschlusskarabiner verwendet werden.
- Vor der Verwendung muss die Kompatibilität von Seil, Seilklemme und Karabiner geprüft werden.
- Der Karabiner muss das Seil korrekt gegen die Zähne des TIBLOC drücken.
- Beim Einsatz in einem Flaschenzugsystem muss der TIBLOC mit dem Daumen aktiviert werden, damit er sofort in das Seil greift.
- Beim Aufstieg darf nicht über die Seilklemme oder den Fixpunkt hinausgestiegen werden und das Seil muss gestrafft bleiben.
- Eine Seilklemme mit abgenutzten oder fehlenden Zähnen darf nicht weiterverwendet werden.
Einsatzbereich: Sport
Durchmesser (von bis ca. mm): 8-11
Primärmaterial: Edelstahl
Bruchlast (kN): 12
CE Normen: EN 567
Zusatz-Norm: UIAA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Made in: EUROPE
EAN: 3342540101418
Hersteller-Artikelnummer (MPN): B01B
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
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6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.

