Das JAG SYSTEM von PETZL ist ein Flaschenzug-Set mit einem Hebeverhältnis von 4:1, welches primär zum Lösen eines Verletzten, Einrichten einer lösbaren Verankerung oder zum Spannen eines Systems dient.
Hierfür ist es mit kugelgelagerten Laufrollen ausgestattet, die für einen optimalen Wirkungsgrad sorgen.
Das System lässt sich schnell und einfach installieren und ein Verdrehen des Seils wird durch die flexible Hülle verhindert.
Details:
- stets einsatbereites System
- beispielsweise zum Lösen eines Verletzten, zum Einrichten einer lösbaren Verankerung, zum Spannen eines Systems geeignet
- in Kombination mit einem Abseilgerät kann ein reversibler Flaschenzug zum Lösen und Evakuieren eines Verletzten eingerichtet werden
- das 4:1-Verhältnis reduziert den Kraftaufwand des Anwenders auf 1/4
- ausgezeichneter Wirkungsgrad durch gekapselte Kugellager
- kompaktes System, welches auch bei geringer Distanz zum Anschlagpunkt eingesetzt werden kann
- 2 Am'D (Triact-Lock) Karabiner sind im Lieferumfang enthalten
Versionen:
- 1 Meter (Länge ausgezogen 1 Meter / Länge zusammengelegt 0,32 Meter)
- 2 Meter (Länge ausgezogen 2 Meter / Länge zusammengelegt 0,34 Meter)
- 5 Meter (Länge ausgezogen 5 Meter / Länge zusammengelegt 0,40 Meter)
- Seildurchmesser: 8 mm
- Zertifizierung(en): EAC
- Seilscheibe (Typ): gekapseltes Kugellager
- Gebrauchslast: 6 kN
- Bruchlast: 16 kN
- Wirkungsgrad: 91 % Mehr anzeigen
Details:
- stets einsatbereites System
- beispielsweise zum Lösen eines Verletzten, zum Einrichten einer lösbaren Verankerung, zum Spannen eines Systems geeignet
- in Kombination mit einem Abseilgerät kann ein reversibler Flaschenzug zum Lösen und Evakuieren eines Verletzten eingerichtet werden
- das 4:1-Verhältnis reduziert den Kraftaufwand des Anwenders auf 1/4
- ausgezeichneter Wirkungsgrad durch gekapselte Kugellager
- kompaktes System, welches auch bei geringer Distanz zum Anschlagpunkt eingesetzt werden kann
- 2 Am'D (Triact-Lock) Karabiner sind im Lieferumfang enthalten
Versionen:
- 1 Meter (Länge ausgezogen 1 Meter / Länge zusammengelegt 0,32 Meter)
- 2 Meter (Länge ausgezogen 2 Meter / Länge zusammengelegt 0,34 Meter)
- 5 Meter (Länge ausgezogen 5 Meter / Länge zusammengelegt 0,40 Meter)
- Seildurchmesser: 8 mm
- Zertifizierung(en): EAC
- Seilscheibe (Typ): gekapseltes Kugellager
- Gebrauchslast: 6 kN
- Bruchlast: 16 kN
- Wirkungsgrad: 91 % Mehr anzeigen
Länge (ca. mm):
1
Allg. Größe: Wirkungsgrad 91%
Durchmesser (von bis ca. mm): 8
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Polyamid, Polyurethan
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 600
Bruchlast (kN): 16
CE Normen: EN 12278 • EN 567
Zusatz-Norm: EAC • UKCA • NFPA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Gewicht: 1.46 kg
Allg. Größe: Wirkungsgrad 91%
Durchmesser (von bis ca. mm): 8
Primärmaterial: Aluminium
Sekundärmaterial: Polyamid, Polyurethan
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Max Tragfähigkeit (WLL) (kg): 600
Bruchlast (kN): 16
CE Normen: EN 12278 • EN 567
Zusatz-Norm: EAC • UKCA • NFPA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
EAN: 3342540817616
Hersteller-Artikelnummer (MPN): P044AA02
Petzl Distribution
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.